Haus mit Einliegerwohnung – die beliebtesten Objekte bei Musterhaus.net
In unserem Hausfinder gibt es eine Vielzahl toller Häuser mit Einliegerwohnung zu entdecken. Drei davon möchten wir Ihnen hier vorstellen – nur einen Klick entfernt können Sie sich direkt den zugehörigen Hauskatalog bestellen!
Einfamilienhaus Florenz mit Einliegerwohnung – von Gussek Haus
Ein klassisches Einfamilienhaus mit Satteldach und Dreigiebel, einer beeindruckenden Wohnfläche von über 210 qm und einer kompakten Zweiraum Einliegerwohnung im Erdgeschoss. Dieses Fertighaus verfügt über einen gemeinsamen Eingangsbereich, aber getrennte Wohnungstüren in der Diele. Die Hauptwohnung bietet zur Gartenseite einen dominanten Satteldacherker und das typische, beliebte Wohnraumkonzept: unten wohnen und oben schlafen.

Größe: 8,60 x 14,50 Meter
Wohnfläche: 123,73 qm
Anzahl Räume: 7
Einfamilienhaus Privat 198 mit Einliegerwohnung – von Danwood.
Ein spannender Hingucker ist diese großzügig dimensionierte Kombination aus Familienhaus und separater Einliegerwohnung von Danwood. Das Haupthaus mit Satteldach bietet auf einer Nettogrundfläche von 198 qm Platz für bis zu fünf Personen und verfügt unter anderem über eine Galerie, einen großen Wohnbereich offene Küche und zwei Ankleiden. Der Anbau eignet sich ideal für ein Paar bzw. zwei Personen.

Größe: 17,74 x 13,78 Meter
Wohnfläche: 198,33 qm
Anzahl Räume: 6
Stadtvilla Atlanta – von Rensch Haus
In nahezu jeder Hinsicht eine architektonische Meisterleistung ist die Rensch Stadtvilla Atlanta. Das Haupthaus mit zwei Etagen beherbergt die junge Familie. Die ältere Generation lebt barrierefrei und selbständig im angebauten kleinen Haus. Die Stadtvilla Atlanta von Rensch ist ein Mehrgenerationenhaus, das für ein harmonisches Zusammenleben bestens geeignet ist.

Größe: 17,28 x 13,10 Meter
Wohnfläche: 237 qm
Anzahl Räume: 6
Häuser mit Einliegerwohnung
Hier finden Sie unsere schönsten Häuser mit Einliegerwohnung. Viel Spaß beim Stöbern!
Drei Gründe für ein Haus mit Einliegerwohnung
Ein Haus mit Einliegerwohnung lohnt sich. Wir zeigen Ihnen warum!

Finanzielle Sicherheit
Eines der wichtigsten Kriterien für den Bau einer Einliegerwohnung ist und bleibt der finanzielle Aspekt. Durch Vermietung kann die Finanzierung vereinfacht, das Gehalt aufgestockt oder die Altersvorsorge gesichert werden. Aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt sind Einliegerwohnungen sehr beliebt und lassen sich leicht vermitteln.

Vielfältige Nutzung
Eine Einliegerwohnung bietet Ihnen viele Möglichkeiten: Ob als Wohnobjekt für Familienmitglieder, fremde Mieter beziehungsweise Urlauber oder als Home Office Ihrer eigenen Firma.

Doppelte BEG-Förderung durch die KfW
Mit dem Programm “Energieeffizient Bauen” fördert die Kreditbank für Wiederaufbau energieoptimierte Bauprojekte mit zinsgünstigen Darlehen von bis zu 150.000 Euro – für jede Wohneinheit. Da ein Haus mit Einliegerwohnung über zwei Wohneinheiten verfügt, können Sie dementsprechend ein bis zu 300.000 Euro günstiges Darlehen von der KfW erhalten.
Wofür ist die Einliegerwohnung geeignet?
Eine Einliegerwohnung ist ideal für:
- Vermietung: Zusätzliche Einnahmen durch die Vermietung der separaten Wohneinheit.
- Flexibilität für die Familie: Nutzung durch Au-Pair, Pflegekräfte, eigene Kinder oder generationsübergreifendes Wohnen.
- Spätere Nutzung: Wenn die eigenen Eltern oder Großeltern mit ins Haus ziehen sollen oder als Altersvorsorge für die eigene Zukunft.
- Büro oder Praxis: Die Wohnung kann auch als Arbeitsraum genutzt werden, ohne die Hauptwohnung zu beeinträchtigen.
Welche Vorteile hat ein Haus mit Einliegerwohnung?
Ein Haus mit Einliegerwohnung bietet zahlreiche Vorteile, dazu gehören:
Steuerliche Entlastung
Bau- und Renovierungskosten sowie laufende Ausgaben für die vermietete Einliegerwohnung können steuerlich abgesetzt werden, was die finanzielle Belastung reduziert.Mieteinnahmen
Die Vermietung der Einliegerwohnung generiert zusätzliche Einnahmen. Diese können Sie zur Tilgung des Baukredits oder für andere Kosten nutzen.Doppelte Fördermöglichkeiten
Hausbesitzer können von speziellen Förderprogrammen profitieren, die sowohl für das Hauptgebäude als auch für die Einliegerwohnung gelten. Das erleichtert die Finanzierung.Günstige Miete
Einliegerwohnungen bieten Mietern oft eine preiswerte und ruhige Wohnmöglichkeit. Sie ist besonders attraktiv für Einzelpersonen, Studenten oder Senioren.Flexibilität für die Familie
Die Wohnung kann flexibel genutzt werden, etwa für erwachsene Kinder, pflegebedürftige Angehörige oder als Arbeitsraum.Generationenübergreifendes Wohnen
Familien können nahe beieinander wohnen, während jede Generation ihren eigenen abgetrennten Wohnbereich hat. Das erleichtert das Zusammenleben, ohne die Privatsphäre einzuschränken.Welche Nachteile hat ein Haus mit Einliegerwohnung?
Ein Haus mit Einliegerwohnung hat folgende Nachteile:
- Enge räumliche Nähe: Die Bewohner der Hauptwohnung und der Einliegerwohnung leben nah beieinander. Dadurch können Konflikte entstehen, insbesondere wenn unterschiedliche Lebensstile aufeinandertreffen.
- Weniger Privatsphäre: Durch die räumliche Nähe ist die Privatsphäre eingeschränkt, besonders wenn die Wohnungen nicht optimal schallisoliert sind.
- Weniger Rechte für Mieter: Mieter einer Einliegerwohnung haben oft weniger Rechte, beispielsweise beim Kündigungsschutz, da die Wohnung Teil eines privaten Eigenheims ist.
- Versteuerung der Einnahmen: Die Mieteinnahmen aus der Einliegerwohnung müssen versteuert werden, was den finanziellen Vorteil der Vermietung schmälert.
Häufig gestellte Fragen zum Haus mit Einliegerwohnung
Was ist ein Haus mit Einliegerwohnung?
Ein Haus mit Einliegerwohnung ist ein Wohngebäude, das neben der Hauptwohnung eine separate, kleinere Wohneinheit umfasst. Diese ist entweder integriert oder angebaut.
- Einliegerwohnung im Haus integriert: Diese kann sich im Dachgeschoss, im Wohnkeller oder in einem separaten Bereich des Hauses befinden, der durch einen Flur oder ein Treppenhaus abgetrennt ist.
- Einliegerwohnung im Anbau: Hierbei wird die Einliegerwohnung als Anbau an das Haupthaus geplant, was eine klare räumliche Trennung ermöglicht.
Woher kommt der Begriff Einliegerwohnung?
Die Bezeichnung Einliegerwohnung stammt aus früheren Zeiten, als auf Bauernhöfen die beschäftigten Landarbeiter – die sogenannten Einlieger – im Haus untergebracht wurden. Nach dem 2. Weltkrieg war in Deutschland durch das Wohnungsbaugesetz der Einbau von Einliegerwohnungen in Einfamilienhäuser sogar vorgeschrieben, um dem kriegsbedingten Wohnungsmangel entgegenzuwirken.
Auch interessant:

Was ist der Unterschied zwischen einem Haus mit Einliegerwohnung und einem Zweifamilienhaus oder einem Doppelhaus?
Ein Haus mit Einliegerwohnung hat eine Hauptwohnung und eine kleinere, oft unselbstständige Wohneinheit. Ein Zweifamilienhaus hingegen besteht aus zwei gleichwertigen, voneinander unabhängigen Wohneinheiten. Ein Doppelhaus besteht aus zwei aneinandergebauten Häusern, die durch eine Trennwand separiert sind.
Welche Größe darf die Einliegerwohnung haben?
Die Einliegerwohnung muss laut baulichen Vorgaben eine Mindestgröße von 23 Quadratmetern aufweisen. Außerdem darf sie maximal ein Drittel der Gesamtwohnfläche des Hauses ausmachen und muss eine abgeschlossene, selbstständige Wohneinheit sein. So darf beispielsweise die Einliegerwohnung eines Hauses mit 200 Quadratmetern maximal 66,67 Quadratmeter haben.
Was ist bei der Vermietung der Einliegerwohnung zu beachten?
Die Mieteinnahmen müssen zwar ganz normal versteuert werden. Doch im Vermietungsfall kann die Einliegerwohnung steuerlich geltend gemacht werden, das heißt: Kosten für Bau und Vermietung bzw. Betrieb können abgesetzt werden. Darunter fallen beispielweise:
- Instandhaltungsarbeiten, Reparaturen, Renovierungen
- Gartenarbeiten und -pflege
- Maklerkosten für neue Vermietungen
- Darlehenszinsen bei Finanzierung von Bau/Umbau der Einliegerwohnung (anteilig)
Allerdings darf sie, zum Beispiel bei der Vermietung an Verwandte, nicht zu deutlich unter dem Marktwert vermietet werden, da die Ausgaben ansonsten eben nicht voll absetzbar sind. Die Miete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen.
Um möglichen Streitpunkten vorzubeugen, empfiehlt es sich, klare Hausregeln, insbesondere für die Nutzung gemeinsamer Bereiche aufzustellen. Und vor allem: Alle Kosten gesondert aufzuführen. Besonders die Betriebskosten (Wasser, Strom, Gas etc.) sollten immer separat abgerechnet werden.
Als Vermieter profitiert man gegebenenfalls von einem großen Vorteil: Sollten nicht mehr als zwei Parteien im selben Haus wohnen, hat man ein Sonderkündigungsrecht mit gesonderten Fristen – zum Beispiel, falls das Miteinander doch nicht funktioniert.
Welche baurechtlichen Vorschriften sind beim Haus mit Einliegerwohnung zu beachten?
Beim Bau eines Hauses mit Einliegerwohnung sollten Sie folgende bauliche Aspekte berücksichtigen:
- Schallschutz: Ein ausreichender Schallschutz zwischen der Hauptwohnung und der Einliegerwohnung ist essentiell, um die Privatsphäre beider Parteien zu gewährleisten. Dies wird durch spezielle schalldämmende Wände, Decken und Böden erreicht.
- Separate Eingänge: Für eine klare Trennung der Wohnbereiche sollten separate Eingänge für die Hauptwohnung und die Einliegerwohnung vorgesehen werden. Dies fördert nicht nur die Privatsphäre, sondern erleichtert auch die Nutzung durch verschiedene Parteien.
- Eigene Versorgungseinrichtungen: Es ist ratsam, die Einliegerwohnung mit eigenen Versorgungseinrichtungen wie Heizung, Wasser, Strom und gegebenenfalls auch einem separaten Briefkasten auszustatten. Dies erleichtert die Abrechnung und Verwaltung, insbesondere bei einer Vermietung.
- Parkmöglichkeiten: Ausreichende Parkmöglichkeiten sind wichtig, um Konflikte zwischen den Bewohnern zu vermeiden. Dies wird entweder durch zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück oder durch eine Tiefgarage gelöst.
- Grundrissgestaltung: Die Einliegerwohnung sollte so geplant werden, dass sie funktional und effizient ist, ohne den Komfort der Hauptwohnung zu beeinträchtigen. Eine flexible Grundrissgestaltung ermöglicht eine spätere Anpassung der Räume an veränderte Bedürfnisse.
- Baurechtliche Vorgaben: Es müssen alle baurechtlichen Anforderungen, wie Mindestgröße, Deckenhöhe und Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. Je nach Bundesland gelten besondere Vorschriften für die Errichtung einer Einliegerwohnung.
Kann man ein Haus mit Einliegerwohnung als Bungalow bauen?
Ein Haus mit Einliegerwohnung kann auch als Bungalow gebaut werden, wobei alle Räume, einschließlich der Einliegerwohnung, auf einer Ebene liegen. Diese Bauweise bietet barrierefreies Wohnen und eignet sich besonders gut für generationsübergreifendes Wohnen.
Kann man eine Einliegerwohnung verkaufen?
In den meisten Fällen kann eine Einliegerwohnung nicht separat vom Hauptgebäude verkauft werden, da sie rechtlich und baulich Teil des Gesamthauses ist. Eine Ausnahme besteht, wenn das Haus in zwei separate Eigentumseinheiten aufgeteilt wurde, was rechtlich als Teilungserklärung und notarieller Eintrag im Grundbuch erfolgen muss. Dies ist jedoch oft mit zusätzlichen Kosten und rechtlichen Anforderungen verbunden.
Rund ums Bauen
Auf der Suche nach einem Haus mit Einliegerwohnung schauten sich andere Besucher auch diese Seiten an: