Zuschuss für Familien: Frist für das Baukindergeld verlängert
Seit 2018 freuen sich Familien mit Kindern über eine finanzielle Unterstützung beim Erwerb von Wohneigentum. Der Förderungszeitraum des Baukindergeldes wurde nun aufgrund von Verzögerungen durch die Corona-Krise bis zum 31. März 2021 verlängert.
Fördermittel für Familien
Von den eigenen vier Wänden träumt so manche Familie – das Baukindergeld leistet als finanzielle Förderung einen Beitrag zur Verwirklichung des Wunsches nach einem Eigenheim. Seit dem 18. September 2018 wird der erstmalige Bau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen durch einen staatlichen Zuschuss subventioniert. Während einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren profitieren angehende EigenheimbesitzerInnen durch einen jährlichen Förderungsbetrag in Höhe von 1.200 Euro pro Kind.
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Verlängerung der Förderungsfrist
Bislang waren der Erhalt einer Baugenehmigung bzw. die Unterzeichnung eines Kaufvertrags bis Ende 2020 eine Bedingung für den Anspruch auf das Baukindergeld. In Zeiten der Pandemie bleibt jedoch auch die Bau- und Immobilienbranche nicht von den Auswirkungen verschont. Aufgrund der Corona-Krise verzögern sich aktuell vermehrt die vorausgesetzten Baugenehmigungen oder Abschlüsse von Kaufvorhaben. Aus diesem Grund hat das Innenministerium das Ablaufdatum des Förderungszeitraums des Baukindergeldes, welcher bislang am 31. Dezember 2020 enden sollte, um drei Monate auf den 31. März 2021 verschoben.
Details zum Baukindergeld
Im Zuge einer Initiative zur Schaffung von (bezahlbarem) Wohnraum beschloss die Bundesregierung im Jahr 2018 die Finanzierungsentlastung für Eltern durch das Baukindergeld. Wer den Zuschuss erhalten möchte, muss jedoch einiges beachten. Förderungsberechtigt sind Familien oder Alleinerziehende mit einem maximalen Haushaltseinkommen von 90.000 Euro im Jahr, für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze. Die Antragstellung erfolgt online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese ist allerdings erst nach Einzug möglich, hier gilt weiterhin die Einreichung des Antrags bis spätestens Ende 2023.
Laut Bundesinnenministerium beantragten bis Ende August 2020 insgesamt 260.500 Familien die Förderung durch das Baukindergeld.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu Voraussetzungen, Antrag und Förderungsdetails finden Sie in unserem Ratgeber Baukindergeld.
- Bezugsberechtigt sind Familien, die zum ersten Mal ein Haus bauen
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 75.000 Euro nicht übersteigen. Hinzu kommt ein Freibetrag von 15.000 Euro je Kind
- Jährlich werden Eigenheimimmobilien pro Kind mit 1.200 Euro gefördert
- Förderzeitraum: 10 Jahre
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