Aus KfW-Förderung wird BEG-Förderung
2021 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestartet. Sie ersetzt in Zukunft unter anderem die Förderprogramme der Kreditbank für Wiederaufbau.
BEG-Förderung ab Juni 2021
Am 01. Januar 2021 wurde die KfW-Förderung für den Bau von Effizienzhäusern durch ein neues Programm, namentlich BEG-Förderung für Wohngebäude, ersetzt. Doch bis auf die maximal ausgezahlten Zuschüsse änderte sich für Bauherren wenig. Wir haben Ihnen die Fakten zusammengefasst.
- Für den Bau eines KfW 55 Effizienzhauses erhalten Sie nun einen maximalen Tilgungszuschuss in Höhe von 17,5 % bei einem maximalen Kreditbetrag von 150.000 Euro. Das ergibt eine Summe von 26.250 Euro.
- Für den Bau eines KfW 40 Effizienzhauses erhalten Sie nun einen maximalen Tilgungszuschuss in Höhe von 22,5 % bei einem maximalen Kreditbetrag von 150.000 Euro. Das ergibt eine Summe von 33.750 Euro.
- Für den Bau eines KfW 40 + Effizienzhauses erhalten Sie nun einen maximalen Tilgungszuschuss in Höhe von 25 % bei einem maximalen Kreditbetrag von 150.000 Euro. Das ergibt eine Summe von 37.500 Euro.
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Infos zur Anstragsstellung
Um von der BEG-Förderung zu profitieren, müssen Sie einen Antrag bei der Kreditbank für Wiederaufbau einreichen. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
Vorraussetzung für eine BEG-Förderung ist außerdem, dass der Antrag eingereicht wurde, bevor ein Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Wenn Sie Ihren Vertrag bei einer Baufirma vor dem 01.07.2021 untschrieben haben, gilt für Sie das „alte“ KfW-Förderprogramm.
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