Grundsteuerreform 2025 – Hausbesitzer müssen aktiv werden
Das neue Grundsteuergesetz gilt zwar erst ab 2025, doch Bauherren und Hauseigentümer müssen jetzt schon aktiv werden. Das Finanzamt plant die Neubewertung von 35 Millionen Grundstücken. Dafür müssen Eigentümer selbst tätig werden. Wir erklären Ihnen, was nun zu tun ist.
Die neue Grundsteuer
Mit der Erneuerung der Grundsteuer werden anstatt eines Einheitswertes Grundstücke und Immobilien schon bald anhand eines Bodenrichtwertes und einer berechneten Nettokaltmiete bewertet. Diese Neubewertung gilt für ganz Deutschland ab 2025. Am Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer ändert sich grundstätzlich nichts. Neu ist allerdings die Grundsteuer C, die sich auf noch unbebaute Grundstücke bezieht. Die Grundsteuer C soll Eigentümer zur Bebauung von Grundstücken anregen und dringend benötigten Wohnraum schaffen.
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Was Bauherren und Hausbesitzer jetzt tun müssen
Immobilienbesitzer sind gesetzlich verpflichtet am neuen Bewertungsverfahren teilzunehmen. Ein Aufforderung dafür erhalten Sie allerdings nicht in jedem Bundesland – trotzdem ist es Pflicht! Falls Sie die geforderten Unterlagen nicht bis Ende Oktober 2022 beim Finanzamt einreichen, werden die Ämter ein Zwangsgeld verhängen und die Besteuerungsgrundlage großzügig im Sinne des Staates schätzen. Ob die Frist zu kurz ausfällt, wird derzeit geprüft. Falls die Terminierung sich ändert, werden wir diese News aktualisieren.
- Lage des Grundstücks
- Garmarkung
- Eigentumsverhältnisse
- Grundstücksart (z.B. Wohngrundstück oder unbebaut)
- Fläche des Grundstücks
- Nutzungsart
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