Neues Jahr 2020 – das ändert sich für Mieter und Hausbesitzer
Mit dem Jahreswechsel treten wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft, die sowohl für Mieter als auch für Eigentümer von Wohneigentum interessant sind. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Neuheiten zusammengefasst:
Baukindergeld nur noch in diesem Jahr
In der Vergangenheit nutzten viele die Sparvorteile des Baukindergelds um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Pro Kind lassen sich über zehn Jahre hinweg 12.000 Euro sparen. Die Hilfe des KfW-Instituts für Familien und Alleinerziehende gibt es allerdings nur noch bis zum 31. Dezember 2020. Falls bis zu diesem Datum kein notariell beglaubigter Kaufvertrag einer Immobilie vorliegt, ist die Zahlung von Baukindergeld nicht mehr möglich.
Steigende Stromkosten
Ein unschöner Trend setzt sich fort – auch 2020 müssen Mieter und Immobilienbesitzer wieder mit höheren Stromausgaben rechnen. Begründet wird der Preisanstieg durch steigende Netzgebühren und Umlagen der Betriebe. Im bundesdeutschen Durchschnitt ist bei den Grundversorgern mit einem Anstieg von bis zu 6,6 Prozent zu rechnen. Die EGG-Umlage für den Ausbau erneuerbarer Energien soll um etwa 5 Prozent ansteigen.
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Sanieren lohnt sich
Seit dem 1. Januar 2020 erhalten Haus- und Wohnungsbesitzer staatliche Zuschüsse, falls Sie sich dazu entscheiden, Ihre eigene Immobilie energetisch zu sanieren. So dürfen sowohl die Kosten für Energieberater als auch das Heizen mit erneuerbaren Energien steuerlich abgesetzt werden. Insgesamt können sich Immobilienbesitzer 40.000 Euro pro Immobilie anrechnen lassen. Ein Anrecht auf Förderungen haben alle, die ihr Wohneigentum selbst nutzen, eine mindestens zehn Jahre alte Immobilie besitzen und Bestandteile wie beispielsweise das Dach, die Heizungsanlage oder die Haustechnik erneuern möchten.
Wer im Jahr 2020 seine Heizung erneuert, kann neben den Zuschüssen für eine energetische Sanierung eine weitere Zahlung vom Staat erhalten. Im Rahmen eines Klimaschutzprogrammes werden umweltfreundliche Luft-Wärmepumpen und Pellet-Heizungen vom Bund bezuschusst.
Ab dem 24. Januar 2020 treten zudem weitere Änderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft. So profitieren Privatpersonen ab Ende Januar beispielsweise von deutlich höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie Kreditbeträgen.
Zusätzliches Wohngeld für Mieter
Eine Wohngeldreform sorgt dafür, dass seit dem 1. Januar 2020 alle Person mit Anspruch auf staatliche Unterstützung 190 Euro statt 145 Euro erhalten. Grund für diesen Anstieg sind die allgemein wachsenden Mieten und Verbraucherpreise. Durch die Maßnahme versucht die Regierung die wohnungs- und sozialpolitischen Ziele des Wohngeldes weiterhin geltend zu machen.
„Das Wohngeld ist eine der wichtigsten sozialen Leistungen der Wohnungspolitik. Mit der Reform tragen wir dazu bei, dass Wohnen auch für einkommensschwache Haushalte bezahlbar bleibt.“
Nachrüstpflicht für alte Kamine
Die Schonzeit für Kaminbesitzer ist 2020 endgültig vorbei. Alle Kamine mit den Baujahren 1985 bis 1994 müssen ersetzt oder mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet werden – andernfalls folgt die Stilllegung. Ansprechpartner für mehr Informationen zur Nachrüstpflicht ist der regionale Schornsteinfeger.
Anpassungen der KfW-Förderung 2020
Ab 24.01.2020 erhöhen sich die Tilgungszuschüsse für neu gebaute KfW-Effizienzhäuser. So steigt der maximale Kreditbeitrag auf insgesamt 120.000 Euro. Bei einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus lassen sich somit nun bis zu 30.000 Euro, bei einem KfW-Effizienzhaus 40 bis zu 24.000 Euro und bei einem KfW-Effizienzhaus 55 immerhin noch bis zu 18.000 Euro einsparen.
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