„Wohngipfel“: Staat entlastet Baubranche und weitet Hausbau-Förderung für Familien aus
Die Bundesregierung beschließt 14-Punkte-Programm von Maßnahmen für die Bau- und Immobilienbranche. Baufamilien profitieren vor allem von der aufgestockten KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF).
Die Situation auf dem Hausbaumarkt hat sich weiter zugespitzt, vergleichsweise hohe Hauspreise und stark gestiegene Zinsen für Immobilienfinanzierungen machen den Haustraum für viele Bauinteressenten mittlerweile unerreichbar. Auch die Baubranche leidet unter der sinkenden Nachfrage, zahlreiche Unternehmen und Arbeitsplätze sind in Gefahr.
Nun hat die Politik reagiert. Beim sogenannten „Wohngipfel“ am 25. September hat die Bundesregierung Maßnahmen präsentiert, „um die Bau- und Wohnungswirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten. […] Sie helfen, zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum anzureizen und Bauverfahren schneller und innovativer auszugestalten“, schreibt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen dazu auf seiner Webseite zum Maßnahmenpaket.
Für Hausbau-Interessenten und Hausanbieter sind vor allem drei Punkte aus dem Paket interessant:
Abkehr vom Energiestand EH40 für Neubauten
Unter Punkt 2 des Pakets erklärt die Bundesregierung, dass die geplante Einführung von EH40 als „verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard“ ausgesetzt wird. Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) begründet dies damit, dass dank der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes bereits sichergestellt sei, dass Neubauten ab 2024 klimafreundlich heizen: „Deshalb halte ich es nicht mehr für nötig, jetzt auf die Schnelle den neuen Standard EH40 einzuführen.“ Der Verzicht auf den EH40 Standard macht den Hausbau verständlicherweise günstiger, was Baufamilien und Anbietern entgegenkommt. Von Umweltverbänden wie dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) oder der Deutschen Umwelthilfe kam hingegen deutliche Kritik an der Maßnahme.
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Ausweitung der Bauförderung für Familien
Seit dem Juni 2023 konnten Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen, die sogenannten „Schwellenhaushalte“, eine neue Wohneigentumsförderung für Familien mit mindestens einem Kind in Anspruch nehmen – doch die Förderung floppte, gerade mal 245 Anträge waren seit dem Start eingegangen. Vor allem die Einkommensgrenze wurde als zu niedrig kritisiert, die Zielgruppe war zu klein.
Die Bundesregierung hat das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien/Kredit 300“ deshalb deutlich nachgebessert und so wird zum 16. Oktober die Grenze des zu versteuernden Einkommens, bis zu der ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden kann, von 60.000 Euro im Jahr auf 90.000 Euro im Jahr angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind zusätzlich um jeweils 10.000 Euro. „Damit können noch mehr Familien das Programm in Anspruch nehmen“, so das Bundesbauministerium. Auch die Kredithöchstbeträge steigen um maximal 35.000 Euro auf bis zu 270.000 Euro – bei extrem attraktiven Zinssätzen von 0,01 bis 0,61 Prozent.
Mit der Ausweitung der Bauförderung wird die Regierung den Appellen unter anderem der Hausbauindustrie gerecht. So forderte etwa der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF), von dessen Mitgliedern zahlreiche Unternehmen auch bei Musterhaus.net als Anbieter präsent sind, vor dem „Wohngipfel“: „Die Durchschnittsfamilie muss sich bauen wieder leisten können.“ Baufamilien, die sich für einen Kredit aus dem verbesserten WEF-Programm interessieren, können sich auf der Seite der KfW im Detail informieren.
Senkung der Erwerbsnebenkosten
„Die Bundesregierung hat das Ziel, mehr Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, im selbstgenutzten Eigentum wohnen zu können. Deshalb soll der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum erleichtert werden. Ein wichtiger Beitrag hierfür ist die Senkung der Erwerbsnebenkosten, was – auch in Anbetracht der gestiegenen Zinsen – die Finanzierung einer Immobilie erleichtern würde. Denn diese Nebenkosten müssen in der Regel aus dem Eigenkapital erbracht werden“, heißt es im Maßnahmenpaket.
Ein Ansatz hierzu ist eine mögliche Senkung bzw. „flexiblere Gestaltung“ der Grunderwerbssteuer, die von den Bundesländern erhoben wird und je nach Land immerhin 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt. Seitdem die Erhebung Ländersache ist (2006), sind die Sätze kontinuierlich gestiegen, letztlich zu Lasten der Baufamilien bzw. ihrer Budgets.
Der Bund hofft, die Länder von einer Anpassung nach unten zu überzeugen und hat Vorschläge für eine Gegenfinanzierung unterbreitet – die Verhandlungen laufen aktuell. „Die Bundesländer sind jetzt in der Pflicht“, sagt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie dazu und erhöht damit den Druck auf die Länder.
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