Welche Bäume dürfen auf privatem Boden ohne Genehmigung gefällt werden?
Bäume dürfen auf privatem Grundstück nicht ohne Weiteres gefällt werden. Viele Gemeinden haben Baumschutzsatzungen, die das Fällen von Bäumen ab einem gewissen Stammumfang regeln. Die folgenden Angaben sind Richtwerte und können regional abweichen, weshalb eine Anfrage bei der zuständigen Gemeinde empfehlenswert ist.
- In den meisten Fällen liegt der Grenzwert für Laubbäume bei einem Stammumfang von 60 bis 80 cm, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Boden.
- Für Nadelbäume gelten oft ähnliche Grenzwerte, wobei dieser meist etwas höher bei etwa 90 cm liegt.
Obstbäume sind in der Regel von den Schutzregelungen ausgenommen. Sie dürfen ohne Genehmigung gefällt werden, solange sie keinen besonderen ökologischen Wert haben (zum Beispiel bei alten Streuobstwiesen). Auch hier kann es jedoch lokale Unterschiede geben. Vor jeder Baumfällung lohnt sich daher eine Anfrage bei der zuständigen Gemeinde.
Doch nicht nur der Stammumfang und die Höhe des Baumes, auch der Zeitpunkt der Fällung ist wichtig, damit es keine Probleme mit dem Amt gibt.
Was besagt die Baumschutzsatzung?
Die Baumschutzsatzungen regeln, welche Bäume geschützt sind und unter welchen Bedingungen eine Fällgenehmigung erforderlich ist. Eine Genehmigung wird in der Regel dann erteilt, wenn der Baum eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, etwa durch Krankheiten, Schädlinge oder Beschädigungen. Auch wenn ein Bauprojekt durch den Baum stark beeinträchtigt wird, kann eine Genehmigung erteilt werden. Zudem kann eine Genehmigung notwendig sein, wenn der Baum aufgrund seiner Größe Schäden an Gebäuden oder Leitungen verursacht.
Die Regelungen sind je nach Region unterschiedlich, haben aber das gleiche Ziel, nämlich unseren Baumbestand zu sichern, den Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu bewahren sowie die Luftqualität zu erhalten. Grundstückseigentümern wird meist dann eine Fällgenehmigung erteilt, wenn bereits eine Baugenehmigung vorliegt und der Baum den Hausbau behindert. Dennoch müssen Sie den Antrag separat einreichen.
Sollten Sie einen besonders geschützten Baum fällen wollen, ist sogar eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Das ist der Fall bei einem alten oder ökologisch besonders wertvollen Baum. Diese Genehmigung wird meist nur erteilt, wenn der Baum eine akute Gefahr darstellt oder stark beschädigt wurde, zum Beispiel durch Unwetter. Der Prozess ist aufwendiger als bei einer regulären Genehmigung und erfordert meist ein Baumgutachten sowie eine längere Bearbeitungszeit, die regional mehrere Wochen bis Monate betragen kann.
Zusätzlich wird häufig eine Ersatzpflanzung zur Erhaltung des Baumbestands vorgeschrieben. Ist diese nicht möglich, kann die Gemeinde eine Ausgleichszahlung verlangen. Beachten Sie, dass die Baumschutzsatzungen nicht einheitlich sind und unter Umständen auch das Roden vom Grundstück einer Genehmigung bedarf.
Wann ist eine Baumfällung erlaubt?
Zu welcher Jahreszeit dürfen Bäume gefällt werden? Erlaubt ist die Baumfällung laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von Anfang Oktober bis Ende Februar.
Sinn dahinter ist, in der restlichen Zeit von März bis September eventuell nistende Vögel zu schützen. Laut Bundesnaturschutzgesetz in Paragraph 39, Absatz 5, Satz 2, ist in der Schonzeit ausschließlich Baumpflege, also „Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, erlaubt.
Auch hier gibt es Ausnahmen, die sich in den verschiedenen Bundesländern und Kommunen unterscheiden können. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch auch in der Schonzeit erteilt, wenn Bäume zum Beispiel morsch und deshalb gefährlich geworden sind oder – was für Baufamilien wichtig ist – einem Bauprojekt im Weg stehen.
Was ist bei einer Baumfällung noch zu beachten?
Beim Fällen von Bäumen sind nicht nur gesetzliche Vorschriften zu beachten, sondern auch Sicherheitsmaßnahmen und das Wohl der Nachbarn. Ob Sie selbst tätig werden oder einen Fachbetrieb beauftragen, folgende Punkte sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.
Rechte der nachbarn
Sie müssen die Rechte Ihrer Nachbarn stets gewähren. Kündigen Sie Fällarbeiten rechtzeitig an und sprechen Sie diese mit den Nachbarn ab, insbesondere wenn Äste über Grundstücksgrenzen ragen oder die Fällung Lärm verursacht. Das vermeidet spätere Konflikte und sorgt für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis.
Bäume selbst fällen
Kleinere Bäume können Sie in der Regel selbst fällen, wenn Sie keine Gefahr für Menschen oder Gebäude darstellen. Dennoch sind grundlegende Sicherheitsvorkehrungen unerlässlich: Schutzkleidung wie Helm, Handschuhe und Sicherheitsstiefel sind Pflicht. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass niemand den Gefahrenbereich betritt, während Sie die Fällarbeiten durchführen. Um die Fallrichtung zu bestimmen, kann ein Seil am Stamm befestigt werden. So können Helfer den Baum beim Fallen in die richtige Richtung ziehen.
Große Bäume fällen
Bei großen Bäumen ist die Beauftragung eines Fachbetriebs für Baumfällung ratsam. Solche Unternehmen verfügen über die notwendigen Maschinen und Werkzeuge zur sicheren Fällung der Bäume. Das gilt insbesondere, wenn sie sich in der Nähe von Gebäuden oder Stromleitungen befinden. Zum Beispiel trägt das Fachpersonal den Baum in Teilen ab, was das Risiko von Schäden minimiert.
Sicherheit gewährleisten
Sicherheitsmaßnahmen sind bei jeder Baumfällung unerlässlich. Sie sollten Schutzzonen für Personen und Sachwerte im Umfeld einrichten. Vor allem bei großen Bäumen müssen Sie den Gefahrenbereich klar abgrenzen. Fachbetriebe setzen Hebebühnen und Seilwinden für die kontrollierte und sichere Fällung ein.
Baumstumpf entfernen
Das Entfernen des Baumstumpfes ist oft der aufwendigste Teil der Baumfällung. Kleinere Baumstümpfe werden mit Werkzeugen wie einer Spitzhacke und Muskelkraft entfernt. Bei großen Baumstümpfen empfiehlt sich der Einsatz einer Stubbenfräse, die Wurzeln und den Stumpf bis unter die Erdoberfläche entfernt.
Ein Fachbetrieb führt diesen Vorgang deutlich schneller und sicherer durch, da es über die notwendigen Geräte und Fachwissen verfügt. Dadurch sparen Sie Zeit und vermeiden mögliche Schäden an unterirdischen Leitungen oder nahegelegenen Bauten, die bei unsachgemäßer Arbeit entstehen könnten.
Was kostet eine Baumfällung?
Die Genehmigung zur Baumfällung durch die Gemeinde kostet je nach Region zwischen 25 und 90 Euro. Wird eine Ausnahmegenehmigung beantragt, erhöhen sich die Kosten auf ca. 80 bis 120 Euro.
Kostenpunkt | Kosten pro Baum |
---|---|
Genehmigung | 50 – 100 € |
Ausnahmegenehmigung | bis zu 200 € |
Baumfällung (bis 10 m) | 200 – 500 € |
Baumfällung (bis 20 m) | 600 – 1.000 € |
Baumfällung(über 20 m) | 1.000 – 1.500 € |
Baumstumpf entfernen | 100 – 400 € |
Entsorgung von Holz | 50 – 150 € |
Ersatzpflanzung | 100 – 300 € |
Dabei setzen sich die Kosten aus mehreren Faktoren zusammen. Die Genehmigung kostet zwischen 50 und 100 Euro, während eine Ausnahmegenehmigung bis zu 200 Euro kostet. Die Fällung selbst liegt bei 300 bis 1.500 Euro, abhängig von Baumhöhe, Stammumfang und der Komplexität der Umgebungssicherung. Das Entfernen des Baumstumpfes kostet zusätzlich etwa 100 bis 400 Euro. Werden Holz und Laub entsorgt, kommen weitere Kosten hinzu.
Checkliste für eine sichere Baumfällung
Kontakt: Farina Lüddecke, lueddecke@musterhaus.net. Besten Dank und viel Freude bei Ihrem Bauprojekt!
Fazit: Baumfällung gut planen und erst dann mit dem Hausbau starten
Bäume auf privaten Grundstücken sind zwar Eigentum der BesitzerInnen, dürfen aber trotzdem nicht uneingeschränkt gefällt werden. BauherrInnen sollten sich also besser absichern und sich bei ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie dafür eine offizielle Genehmigung brauchen. Vor allem das Fällen größerer Bäume sollte man besser Profis überlassen – denn sie sind nicht nur routiniert und schneller, sondern können Gefahren vermeiden. Sind störende Bäume auf dem Baugrundstück entfernt, kann es mit dem Hausbau losgehen!
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