Das Hausbauportal
Kundenbewertung:
Sehr gut 4.7/5

Bäume fällen: das Grundstück für den Hausbau vorbereiten

Bäume fällen auf dem Baugrundstück – was ist erlaubt?

Beim Hausbau ist das Fällen von Bäumen auf dem Grundstück oft eine notwendige Maßnahme. Doch wer allzu sorglos ist und einfach die Kettensäge ansetzt, könnte sich richtig Ärger einhandeln. Denn selbst auf privatem Boden sind einige Dinge zu beachten, damit der Hausbau reibungslos starten kann. In diesem Artikel erfahren Sie, wann das Fällen erlaubt ist, welche Gesetze gelten und wie Sie das Grundstück optimal auf den Bau vorbereiten.

Das Wichtigste zum Bäume fällen auf einen Blick:

  • Bäume dürfen auf privatem Grundstück nicht ohne Genehmigung gefällt werden, ausgenommen sind Obstbäume und Nadelbäume.
  • Die Baumschutzsatzung bestimmt, wann eine Baumfällung genehmigungspflichtig ist. Die Genehmigung wird von der zuständigen Gemeinde erteilt, vor allem, wenn bereits eine Baugenehmigung vorliegt.
  • Die Kosten einer Baumfällung liegen zwischen 500 und 2.500 Euro. Sie hängen von der Baumgröße, dem Aufwand und der Notwendigkeit einer Genehmigung ab.
  • Ersatzpflanzungen können bei der Baumfällung vorgeschrieben sein, insbesondere in städtischen Gebieten.

Welche Bäume dürfen auf privatem Boden ohne Genehmigung gefällt werden?

Bäume dürfen auf privatem Grundstück nicht ohne Weiteres gefällt werden. Viele Gemeinden haben Baumschutzsatzungen, die das Fällen von Bäumen ab einem gewissen Stammumfang regeln. Die folgenden Angaben sind Richtwerte und können regional abweichen, weshalb eine Anfrage bei der zuständigen Gemeinde empfehlenswert ist.

  • In den meisten Fällen liegt der Grenzwert für Laubbäume bei einem Stammumfang von 60 bis 80 cm, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Boden.
  • Für Nadelbäume gelten oft ähnliche Grenzwerte, wobei dieser meist etwas höher bei etwa 90 cm liegt.

Obstbäume sind in der Regel von den Schutzregelungen ausgenommen. Sie dürfen ohne Genehmigung gefällt werden, solange sie keinen besonderen ökologischen Wert haben (zum Beispiel bei alten Streuobstwiesen). Auch hier kann es jedoch lokale Unterschiede geben. Vor jeder Baumfällung lohnt sich daher eine Anfrage bei der zuständigen Gemeinde.

Doch nicht nur der Stammumfang und die Höhe des Baumes, auch der Zeitpunkt der Fällung ist wichtig, damit es keine Probleme mit dem Amt gibt.

Doppelseite eines Hauskataloges

Hausbau-Kataloge
gratis bestellen!

Das Grundstück ist gefunden, nun fehlt nur noch das Traumhaus? In den Hauskatalogen der Hersteller werden Sie garantiert fündig. Jetzt kostenlos und unverbindlich bestellen!

Was besagt die Baumschutzsatzung?

Die Baumschutzsatzungen regeln, welche Bäume geschützt sind und unter welchen Bedingungen eine Fällgenehmigung erforderlich ist. Eine Genehmigung wird in der Regel dann erteilt, wenn der Baum eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, etwa durch Krankheiten, Schädlinge oder Beschädigungen. Auch wenn ein Bauprojekt durch den Baum stark beeinträchtigt wird, kann eine Genehmigung erteilt werden. Zudem kann eine Genehmigung notwendig sein, wenn der Baum aufgrund seiner Größe Schäden an Gebäuden oder Leitungen verursacht.

Die Regelungen sind je nach Region unterschiedlich, haben aber das gleiche Ziel, nämlich unseren Baumbestand zu sichern, den Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu bewahren sowie die Luftqualität zu erhalten. Grundstückseigentümern wird meist dann eine Fällgenehmigung erteilt, wenn bereits eine Baugenehmigung vorliegt und der Baum den Hausbau behindert. Dennoch müssen Sie den Antrag separat einreichen.

Info: Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 39) dürfen Bäume grundsätzlich gefällt oder zurückgeschnitten werden. Besteht aber in der Gemeinde, in der sich der Baum (das Gehölz) befindet, eine Baumschutzsatzung, müssen sich Eigentümer eines Privatgrundstücks an die darin enthaltenen Regelungen halten.

Sollten Sie einen besonders geschützten Baum fällen wollen, ist sogar eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Das ist der Fall bei einem alten oder ökologisch besonders wertvollen Baum. Diese Genehmigung wird meist nur erteilt, wenn der Baum eine akute Gefahr darstellt oder stark beschädigt wurde, zum Beispiel durch Unwetter. Der Prozess ist aufwendiger als bei einer regulären Genehmigung und erfordert meist ein Baumgutachten sowie eine längere Bearbeitungszeit, die regional mehrere Wochen bis Monate betragen kann.

Zusätzlich wird häufig eine Ersatzpflanzung zur Erhaltung des Baumbestands vorgeschrieben. Ist diese nicht möglich, kann die Gemeinde eine Ausgleichszahlung verlangen. Beachten Sie, dass die Baumschutzsatzungen nicht einheitlich sind und unter Umständen auch das Roden vom Grundstück einer Genehmigung bedarf.

Der Traum vom eigenen Haus

Werden Sie zum Hausbau-Insider!

Mit dem Musterhaus.net Newsletter verpassen Sie nichts mehr: Erhalten Sie aktuelle Infos, spannende Themen und Inspiration rund um den Hausbau!

Jetzt kostenlos anmelden
Der Traum vom eigenen Haus

Wann ist eine Baumfällung erlaubt?

Zu welcher Jahreszeit dürfen Bäume gefällt werden? Erlaubt ist die Baumfällung laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von Anfang Oktober bis Ende Februar.

Sinn dahinter ist, in der restlichen Zeit von März bis September eventuell nistende Vögel zu schützen. Laut Bundesnaturschutzgesetz in Paragraph 39, Absatz 5, Satz 2, ist in der Schonzeit ausschließlich Baumpflege, also „Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, erlaubt.
Auch hier gibt es Ausnahmen, die sich in den verschiedenen Bundesländern und Kommunen unterscheiden können. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch auch in der Schonzeit erteilt, wenn Bäume zum Beispiel morsch und deshalb gefährlich geworden sind oder – was für Baufamilien wichtig ist – einem Bauprojekt im Weg stehen.

Was ist bei einer Baumfällung noch zu beachten?

Beim Fällen von Bäumen sind nicht nur gesetzliche Vorschriften zu beachten, sondern auch Sicherheitsmaßnahmen und das Wohl der Nachbarn. Ob Sie selbst tätig werden oder einen Fachbetrieb beauftragen, folgende Punkte sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.

Rechte der nachbarn

Sie müssen die Rechte Ihrer Nachbarn stets gewähren. Kündigen Sie Fällarbeiten rechtzeitig an und sprechen Sie diese mit den Nachbarn ab, insbesondere wenn Äste über Grundstücksgrenzen ragen oder die Fällung Lärm verursacht. Das vermeidet spätere Konflikte und sorgt für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis.

Bäume selbst fällen

Kleinere Bäume können Sie in der Regel selbst fällen, wenn Sie keine Gefahr für Menschen oder Gebäude darstellen. Dennoch sind grundlegende Sicherheitsvorkehrungen unerlässlich: Schutzkleidung wie Helm, Handschuhe und Sicherheitsstiefel sind Pflicht. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass niemand den Gefahrenbereich betritt, während Sie die Fällarbeiten durchführen. Um die Fallrichtung zu bestimmen, kann ein Seil am Stamm befestigt werden. So können Helfer den Baum beim Fallen in die richtige Richtung ziehen.

Große Bäume fällen

Bei großen Bäumen ist die Beauftragung eines Fachbetriebs für Baumfällung ratsam. Solche Unternehmen verfügen über die notwendigen Maschinen und Werkzeuge zur sicheren Fällung der Bäume. Das gilt insbesondere, wenn sie sich in der Nähe von Gebäuden oder Stromleitungen befinden. Zum Beispiel trägt das Fachpersonal den Baum in Teilen ab, was das Risiko von Schäden minimiert.

Sicherheit gewährleisten

Sicherheitsmaßnahmen sind bei jeder Baumfällung unerlässlich. Sie sollten Schutzzonen für Personen und Sachwerte im Umfeld einrichten. Vor allem bei großen Bäumen müssen Sie den Gefahrenbereich klar abgrenzen. Fachbetriebe setzen Hebebühnen und Seilwinden für die kontrollierte und sichere Fällung ein.

Baumfällung durch einen Profi

Das sichere Fällen größerer Bäume sollte man einem Profi überlassen.

Baumstumpf entfernen

Das Entfernen des Baumstumpfes ist oft der aufwendigste Teil der Baumfällung. Kleinere Baumstümpfe werden mit Werkzeugen wie einer Spitzhacke und Muskelkraft entfernt. Bei großen Baumstümpfen empfiehlt sich der Einsatz einer Stubbenfräse, die Wurzeln und den Stumpf bis unter die Erdoberfläche entfernt.

Ein Fachbetrieb führt diesen Vorgang deutlich schneller und sicherer durch, da es über die notwendigen Geräte und Fachwissen verfügt. Dadurch sparen Sie Zeit und vermeiden mögliche Schäden an unterirdischen Leitungen oder nahegelegenen Bauten, die bei unsachgemäßer Arbeit entstehen könnten.

Was kostet eine Baumfällung?

Die Genehmigung zur Baumfällung durch die Gemeinde kostet je nach Region zwischen 25 und 90 Euro. Wird eine Ausnahmegenehmigung beantragt, erhöhen sich die Kosten auf ca. 80 bis 120 Euro.

Kostenpunkt Kosten pro Baum
Genehmigung 50 – 100 €
Ausnahmegenehmigung bis zu 200 €
Baumfällung (bis 10 m) 200 – 500 €
Baumfällung (bis 20 m) 600 – 1.000 €
Baumfällung(über 20 m) 1.000 – 1.500 €
Baumstumpf entfernen 100 – 400 €
Entsorgung von Holz 50 – 150 €
Ersatzpflanzung 100 – 300 €

Dabei setzen sich die Kosten aus mehreren Faktoren zusammen. Die Genehmigung kostet zwischen 50 und 100 Euro, während eine Ausnahmegenehmigung bis zu 200 Euro kostet. Die Fällung selbst liegt bei 300 bis 1.500 Euro, abhängig von Baumhöhe, Stammumfang und der Komplexität der Umgebungssicherung. Das Entfernen des Baumstumpfes kostet zusätzlich etwa 100 bis 400 Euro. Werden Holz und Laub entsorgt, kommen weitere Kosten hinzu.

Zum Vergleich: Illegale Baumfällungen können je nach Bundesland mehrere tausend Euro Bußgeld bedeuten – in Niedersachen 12.500 Euro bei einem Baum, in Mecklenburg-Vorpommern sogar bis zu 100.000 Euro bei mehreren Bäumen! Mit einer Fällgenehmigung des Amts sind Grundstücksbesitzer auf der sicheren Seite – und die Gebühren dafür sind vergleichsweise minimal.

Checkliste für eine sichere Baumfällung

Checkliste: In unserem Leitfaden finden Sie alle To-Dos für die Baumfällung auf einen Blick.

PDF: Checkliste für das Bäume fällen
Musterhaus.net Checkliste für das Bäume fällen
PDF-Dokument · DIN A4, ca. 471 kB
Verbesserungsideen? Sie haben etwas in der Checkliste vermisst oder haben Verbesserungsvorschläge? Dann schreiben Sie uns bitte kurz! Wir sind immer daran interessiert, die Checklisten für Sie zu verbessern.

Kontakt: Farina Lüddecke, lueddecke@musterhaus.net. Besten Dank und viel Freude bei Ihrem Bauprojekt!

Fazit: Baumfällung gut planen und erst dann mit dem Hausbau starten

Bäume auf privaten Grundstücken sind zwar Eigentum der BesitzerInnen, dürfen aber trotzdem nicht uneingeschränkt gefällt werden. BauherrInnen sollten sich also besser absichern und sich bei ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie dafür eine offizielle Genehmigung brauchen. Vor allem das Fällen größerer Bäume sollte man besser Profis überlassen – denn sie sind nicht nur routiniert und schneller, sondern können Gefahren vermeiden. Sind störende Bäume auf dem Baugrundstück entfernt, kann es mit dem Hausbau losgehen!

Häufig gestellte Fragen zum Thema Bäume fällen

Benötige ich eine Genehmigung, um einen Baum auf meinem Grundstück fällen zu lassen?

In vielen Gemeinden ist eine Genehmigung notwendig, vor allem für große oder geschützte Bäume. Die genaue Regelung hängt von der lokalen Baumschutzsatzung ab, die festlegt, welche Bäume ab welchem Stammumfang geschützt sind. Obstbäume sind oft von den Regelungen ausgenommen und dürfen ohne Genehmigung gefällt werden. Für Laubbäume gilt häufig eine Grenze von etwa 60 bis 80 cm Stammumfang, für Nadelbäume 90 cm. Falls Sie einen Baum ohne Genehmigung fällen, müssen Sie mit einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro rechnen.

Welche Behörde erteilt die Genehmigung?

Die Genehmigung zur Baumfällung wird in der Regel von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erteilt, meistens vom Umwelt- oder Grünflächenamt. Dort erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob eine Genehmigung in Ihrem Fall überhaupt notwendig ist. Oft wird die Fällgenehmigung zusammen mit einer bereits erteilten Baugenehmigung automatisch genehmigt, dennoch müssen Sie einen separaten Antrag einreichen.

Muss ich in bestimmten Fällen für einen gefällten Baum einen Ersatzbaum pflanzen, wenn der Platz es erlaubt?

Viele Baumschutzsatzungen sehen vor, dass gefällte Bäume durch gleichwertige Neupflanzungen ersetzt werden müssen. Diese Regelung soll den Baumbestand in der Region erhalten und ökologische Schäden vermeiden. In städtischen Gebieten, wo eine Ersatzpflanzung oft nicht möglich ist, kann die Gemeinde eine Ausgleichszahlung fordern. Diese Entscheidung liegt jedoch im Ermessen der zuständigen Behörde, und die genauen Vorgaben sind in der jeweiligen Satzung geregelt.

Welche Bäume darf ich auf meinem Grundstück fällen?

Auf dem eigenen Grundstück dürfen Bäume gefällt werden, die nicht unter besonderem Schutz stehen und in denen keine Tiere nisten. Für Ausnahmen muss eine Genehmigung erteilt werden.

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?

Als Orientierungswert gilt, dass Laubbäume mit bis zu 60 cm und Nadelbäume mit bis zu 90 cm Stammumfang ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Das ist aber nicht bundesweit einheitlich! Die Baumschutzsatzung der Stadt oder Gemeinde gibt zuverlässig Auskunft darüber.

Wie kann ein Antrag zur Baumfällung gestellt werden?

Antragsformulare können direkt bei der Behörde oder online auf deren Website ausgefüllt und abgegeben werden.

Kann man auf dem Grundstück gefällte Bäume verkaufen?

Falls Sie einen Baum auf Ihrem Grundstück laut Grünflächenamt fällen dürfen, können sie diesen in der Regel verkaufen. Grundsätzlich haben Tannenhölzer einen niedrigeren Verkehrswert als Laubgewächse.

Darf man Bäume das gesamte Jahr über fällen oder zuschneiden?

Im Allgemeinen dürfen Bäume nur im Spätherbst und Winter gefällt werden, da in diesem Zeitraum der Schutz von Pflanzen und Tieren besser gewährleistet werden kann. Das Fällen während der Vegetationszeit oder Nist- und Brutzeit ist grundsätzlich verboten. Da sich die Fällzeiten aber in jeder Gemeinde unterscheiden können, sollten Sie sich vor dem Fällen unbedingt bei den zuständigen Behörden informieren.

Was kostet ein Genehmigungsverfahren zum Fällen von Bäumen auf einem Privatgrundstück?

Wie hoch die Gebühren zum Fällen von Bäumen sind, setzt stets die örtliche Behörde fest und unterscheidet sich von Region zu Region. Neben den Kosten für einen Besuch von einem Gutachter kommen Ausgaben für Verwaltungstätigkeiten der Behörde auf Sie zu. Alles in allem sollten Sie mit Gebühren in Höhe von 50 bis 60 Euro rechnen.

Mehr zu: Allgemein

Sie haben noch nicht Ihr Traumhaus gefunden?

Hier sind unsere neun beliebtesten Häuser – einfach Infomaterial gratis anfordern!


Finden Sie weitere Häuser regionaler Anbieter

PLZ eingeben, mehr entdecken!

Alle Häuser


Verwandte Artikel

Weitere interessante Artikel aus dem Hausbau-Ratgeber, die zum Thema passen