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Baufirma insolvent - Der Traum vom Eigenheim muss trotzdem nicht platzen

Was tun, wenn die Baufirma plötzlich pleite geht?

Das absolute Horror-Szenario für Baufamilien: Letzte Woche noch das Richtfest gefeiert und plötzlich kommt aus heiterem Himmel die Nachricht, dass die Baufirma Insolvenz angemeldet hat. Eine Menge Sachen schießen einem instinktiv durch den Kopf: Anwalt! Weiterbauen! Zeitverzug! Das Darlehen! Ist das Geld futsch? Wie geht es weiter? Eines vorweg: In solch einem Fall bitte nicht überstürzt handeln! In diesem Artikel erklären wir schnell und einfach, was es zu beachten gibt und was getan und definitiv nicht getan werden sollte. Und wie man effektiv vorsorgen kann.

Was bei Insolvenz der Baufirma zu tun ist -

das Wichtigste auf einen Blick

  • Anzeichen erkennen: Zeichnet sich eine Insolvenz ab, kann frühzeitig gehandelt werden.
  • Nicht voreilig handeln! Sondern das weitere Vorgehen mit einem Fachanwalt/einer Fachanwältin für Baurecht erörtern.
  • Zahlungsstopp - So kann der finanzielle Verlust minimiert werden.
  • Baustopp - Das Projekt muss erst von einer Insolvenzverwaltung geprüft werden, bevor es weitergehen kann.
  • Schadensersatzansprüche darlegen und zur Insolvenztabelle einreichen.
  • Das Bautagebuch sollte jeden Tag aber mindestens bei jedem Baustellenbesuch geführt werden.

Warum geht eine Baufirma Pleite?

Wenn die beauftragte Firma Pleite geht, heißt das nicht unbedingt, dass man an einen Hochstapler geraten ist. Aber warum geht eine Baufirma Pleite? Auch vermeintlich seriöse und solide Baufirmen können durch eine Verkettung von widrigen Begebenheiten in den Ruin rutschen. Laut Statistischem Bundesamt waren im Baugewerbe alleine im Jahr 2020 rund 2.500 Unternehmen von einer Insolvenz betroffen. Dazu gehört nicht einmal grobes Missmanagement. Es reicht schon, wenn ein/e großer AuftraggeberIn zahlungsunfähig wird und der enorme Apparat an Mitarbeitenden, Lagerräumen, HandwerkerInnen und Maschinen nicht mehr bedient werden kann. Dass es also zu so einem Fall kommt, kann man nicht beeinflussen. Was aber beobachtet werden sollte, sind die ersten Anzeichen einer drohenden Insolvenz.

Was sind Anzeichen einer drohenden Insolvenz?

An diesen Vorboten kann man erste Warnsignale erkennen:

  • Es wird ohne ersichtlichen Grund nicht weiter gebaut und es kommt zu Verzögerungen
  • Die Baustelle wirkt plötzlich nur noch halb besetzt.
  • Fremde Subunternehmen arbeiten abwechselnd auf der Baustelle.
  • Es herrscht ein Mangel an neuem Baumaterial, bzw. es wird nicht nachgeliefert oder wieder abgeholt.
  • Die Baustelle wirkt seit Tagen unaufgeräumt.
  • Skeptisch werden, wenn das Bauunternehmen um eine Vorauszahlung bittet.
  • Die Kommunikation mit der Baufirma läuft schleppend und niemand ist zu erreichen.

Das sind sieben typische Alarmzeichen für eine drohende Insolvenz. Um Unregelmäßigkeiten festzuhalten, ist es sinnvoll, dass der oder die BauherrIn die Baustelle regelmäßig besucht, um den Fortschritt und den Zustand der Baustelle zu kontrollieren. Treten Mängel oder Auffälligkeiten auf, müssen diese im Bautagebuch notiert werden. Ist Ihnen dieses Prozedere nicht möglich oder ein zu großer Aufwand, kann ein/e unabhängiger Bausachverständiger mit der regelmäßigen Überprüfung beauftragt werden.

Warum ist es wichtig, schon vorher die Anzeichen einer Insolvenz zu erkennen?

Wenn sich die von uns genannten Anhaltspunkte häufen, sollte die Baufirma konkret darauf angesprochen werden. Droht tatsächlich eine Insolvenz, kann frühzeitig mit einer außerordentlichen Kündigung das Schlimmste abgewendet werden. Problem: Wenn das Insolvenzverfahren erst einmal angelaufen ist, sollte man mit der Kündigung vorsichtig sein. In jedem Fall ist es notwendig, sich von einem fachkundigen Rechtsbeistand beraten lassen.

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Was passiert, wenn eine Baufirma Insolvenz anmeldet?

Als Erstes sollte man überprüfen, ob es sich wirklich um eine amtliche Insolvenz handelt und nicht nur um ein Gerücht, das sich auf der Baustelle verbreitet. Auf dem Justizportal Insolvenzbekanntmachungen lässt sich das eindeutig feststellen. Ist der Worst-Case eingetreten, muss jeder weitere Schritt mit einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Baurecht besprochen und geplant werden, um voreilige Handlungen zu vermeiden. Das Wichtigste dabei: Ruhe und Übersicht bewahren. Auch, wenn das leichter gesagt ist als getan. Schließlich gerät der Zeitplan völlig aus den Fugen, denn nach Insolvenzmeldung folgt ein sechsmonatiger Baustopp. In dieser Zeit wird ein/e InsolvenzverwalterIn damit beauftragt, sich einen Überblick zu verschaffen.

Wichtig: Während des Baustopps dürfen auf der Baustelle keine Arbeiten in Eigenregie erfolgen.

Lassen Sie alles stehen und liegen, andernfalls könnte der oder die InsolvenzverwalterIn den entgangenen Gewinn der Baufirma oder sogar die Lohnkosten des Unternehmens den Bauleuten in Rechnung stellen. Klingt paradox, ist aber rechtlich so vorgeschrieben, denn laut Vertrag befindet sich die Baufirma zwar im Insolvenzverfahren, ist jedoch immer noch mit der Fertigstellung des Objekts beauftragt.

Erst wenn der oder die InsolvenzverwalterIn nach eingehender Prüfung festgestellt hat, dass die Baufirma den Vertrag nicht erfüllen kann, dürfen weitere Schritte eingeleitet werden. Bevor auf eigene Faust weitergebaut wird, unbedingt die Insolvenzverwaltung um eine schriftliche Einverständniserklärung bitten.

Wie geht man bei der Insolvenz der Baufirma vor?

Diese drei Schritte sollten Sie bei einer Insolvenz der Baufirma sofort einleiten:

  • Zahlungsstopp
    Wurde das Insolvenzverfahren beantragt oder bereits eröffnet, sollten sämtliche Zahlungen unverzüglich einstellen werden, da Vorauszahlungen für nicht erbrachte Leistungen meistens verloren gehen.
  • Bausachverständigen beauftragen
    Es sinnvoll, von einem oder einer unabhängigen Bausachverständigen den aktuellen Bauzustand feststellen zu lassen. So können der Wert des bisher fertiggestellten Gebäudes und die noch zu erbringenden Arbeiten ermittelt werden.
  • Rechtlicher Beistand
    Mit einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Baurecht kann der Vertrag auf Schadensersatzansprüche oder eine außerordentliche Kündigung geprüft werden.
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Vorsorgen statt Sorgen

Wichtig ist es, sich im Vorfeld an eine solvente und im Kern gesunde Firma zu wenden. Diese sind unter anderem daran zu erkennen, dass schon beim Vertrag wichtige Klauseln angeboten werden, ohne dass man als BauherrIn darauf bestehen muss.

Wichtige Inhalte und Klauseln im Bauvertrag:

  • Baufertigstellungsversicherung
    Seriöse Baufirmen bieten eine solche Baufertigstellungsversicherung. Im Falle einer Insolvenz wird durch diese Versicherung der finanzielle Mehraufwand des Bauherren ausgeglichen.
  • Definierter Plan für die Abschlagszahlungen
    Bezahlung gegen erbrachte Leistung ist die Devise. Keine utopischen Vorauszahlungen oder gar Einmalzahlungen, auch wenn das Angebot noch so günstig ist. Zu viel gezahltes Geld geht bei der Insolvenz der Baufirma in der Regel verloren.
  • Vertragsstrafen
    Es lassen sich Vertragsstrafen bei nicht eingehaltenen Terminen vertraglich vereinbaren, die auch im Falle einer Insolvenz fällig werden.
  • Erfüllungssicherheit
    Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Baufirma Bauleuten eine finanzielle Sicherheit über 5 % der Bausumme durch eine Bankbürgschaft oder die Garantie einer Versicherung erbringt. Wird dies aus fadenscheinigen Gründen verweigert, könnte das schon für eine marode Finanzsituation des Bauunternehmens sprechen.

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So finden Sie die passende Baufirma
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In unserem Ratgeber möchten wir Ihnen zeigen, worauf Sie bei der Wahl des passenden Bauunternehmens achten sollten und stressfrei in Ihr Eigenheim einziehen.

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Fazit: Eine Insolvenz lässt sich zwar nicht abwenden, aber man kann gründlich vorsorgen.

Letztendlich ist es das A & O, sich bei der Umsetzung des lang ersehnten Eigenheims an eine möglichst zuverlässige und solide Baufirma zu wenden. Dabei ist es hilfreich, sich mit der Historie und der Präsenz des Unternehmens zu befassen. Eine Baufirma, die seit vielen Jahren tätig ist und einschlägige Referenzen in der Gegend vorweisen kann, wird auch über ein gutes Polster an Eigenkapital verfügen, das im Falle einer Insolvenz ausreicht, um Ihren Bau fertigzustellen. Hier gilt: Das günstigste Angebot muss in diesem Fall nicht immer das Beste sein.

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