Es gibt einige Formalitäten beim Grundstück-Kauf
Nachdem ein Grundstück gesucht und gefunden wurde, ist der nächste Schritt die Grundstücksverhandlung mit dem Makler, Verkäufer und Notar. Es gibt einiges zu beachten, um böse Überraschungen zu vermeiden. Als erstes gilt: feilschen! Grundstückspreise sind in der Regel verhandelbar.
Wertmindernde Faktoren wie z.B. Störquellen oder schwierigen Baugrund sollten aufgeführt werden. Erfolgt keine Ablehnung durch Makler oder Verkäufer, gibt es nur wenige Interessenten. Der Grundstücksverkauf findet in mehreren Schritten statt, die im Folgenden erläutert werden.
Punkt 1:
Kaufvertragsentwurf
Den Entwurf des Verkäufers sollte man im Vorfeld durch Dritte oder einen Anwalt prüfen lassen.
Wichtig sind vor allem Vereinbarungen zur Gewährleistung und dem Rücktrittsrecht. Gewährleistung bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer eine Sache mängelfrei zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer versucht in der Praxis häufig das Grundstück unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zu verkaufen, da er nicht die Garantie dafür übernehmen möchte, dass das Grundstück frei von Schadstoffen und Altlasten ist. Man sollte darauf bestehen, dass die Gewährleistung im eigenen Sinne vereinbart wird!
Nach dem BGB hat der Verkäufer eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren einzuhalten. Vereinbaren Sie, dass Ihnen der Verkäufer die Freiheit von Altlasten zusichert! Sollte sich der Verkäufer nicht drauf einlassen, verlangen Sie eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 5 Jahre. Die Rücktrittsvereinbarung sollten Sie ebenso im Vorfeld klären, denn wenn das Bauvorhaben nicht wie geplant realisiert werden kann, können Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen. Gründe dafür können sein, dass Ihre Finanzierung nicht bewilligt wird, es Probleme bei der Bebaubarkeit des Grundstücks gibt oder staatliche Fördermittel nicht genehmigt werden.
Punkt 2:
Das Grundbuch
Grundstücke unterliegen dem Grundbuchzwang. Damit ein Grundstücksverkauf rechtlich wirksam wird, ist die Eintragung ins Grundbuch zwingend notwendig.
Ins Grundbuch wird vermerkt, wer Eigentümer des Grundstücks ist und ob dieses Beschränkungen und Belastungen hat. Dies können z.B. Baubeschränkungen, das Geh-, Fahr- und Wegerecht, Kanal- und Leitungsrecht, Vorkaufsrechte durch Dritte, das Zwangsversteigerungsvermerk, etc. sein. Weiter wird im Grundbuch vermerkt, ob z.B. Hypotheken auf dem Grundstück liegen.
Für den Käufer ist eine vorherige Einsicht in das Grundbuch ratsam, um zu klären, ob die dortigen Eintragungen den anstehenden Hausbau beeinflussen können. Jedem, der ein berechtigtes Kaufinteresse besitzt, ist dies gestattet.
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