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Baukindergeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen

Das Baukindergeld:

Die wichtigsten Antworten zur neuen Eigenheimförderung

Angehende und ganz frische Eigenheimbesitzer aufgepasst: Ab sofort können Familien das neue Baukindergeld beantragen.

Seit Monaten war es im Gespräch, dann im Frühjahr 2018 beschlossene Sache, jetzt steht endlich auch der Zeitpunkt für den Startschuss fest: Mit dem Baukindergeld spendiert die Große Koalition ab dem 18. September 2018 Familien mit Kindern einen großzügigen Zuschuss zum neuen (ersten) Eigenheim. Bauherrenfamilien und natürlich auch die Hausbauindustrie freuen sich. Das Interesse am Baukindergeld war so groß, dass am offiziellen Stichtag sogar die Server der KfW in die Knie gingen, bei der man den Antrag stellen kann, ein einmaliger Vorgang.

Für wen sich das Baukindergeld tatsächlich lohnt und überhaupt in Frage kommt, wieviel Geld es gibt und wie man es beantragt – plus noch einige weitere Hintergrundinformationen – diese Infos gibt es in unserem Ratgeber.

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Die wichtigsten Fragen zum Baukindergeld

Wie viel Baukindergeld gibt es?

Es gibt eine jährliche Förderung von 1.200 Euro pro Kind. Bei der Antragsstellung dürfen die Kinder, für die Baukindergeld ausgezahlt werden soll, noch nicht volljährig sein. Zudem müssen die Kinder im gleichen Haushalt leben. Baukindergeld gibt es für Kinder, so lange die Eltern für diese Kinder kindergeldberechtigt sind – also bis maximal zum Ende des 25. Lebensjahres, sofern das Kind noch in Ausbildung ist und zuhause wohnt. Noch ungeborene Kinder müssen drei Monate nach dem Einzug auf die Welt gekommen sein.

Anzahl Kinder Pro Jahr In 10 Jahren
1 Kind 1.200€ 12.000€
2 Kinder 2.400€ 24.000€
3 Kinder 3.600€ 36.000€
4 Kinder 4.800€ 48.000€
5 Kinder 6.000€ 60.000€

Wie lange wird das Baukindergeld gewährt?

Die Förderungsdauer des neu geschaffenen Baukindergelds ist pro Antragsstellung auf jeweils zehn Jahre ausgelegt. Somit erhalten Eltern für jedes Kind über den Gewährungszeitraum insgesamt 12.000 Euro. Gefördert werden nach aktueller Maßgabe Bauvorhaben, die bis zum 31. Dezember 2020 starten. Anträge können jedoch sogar bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden, etwa dann, wenn der Bau der bis 31.12.2020 erworbenen Wohnimmobilie sich deutlich verzögert hat.

KfW Baukindergeld

Wer ist bezugsberechtigt?

Das Baukindergeld soll Familien oder Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind und geringem bis mittlerem Einkommen den Traum von den eigenen vier Wänden – also den Ersterwerb einer Wohnimmobilie – erfüllen, wenn das gemeinsame Einkommen normalerweise nicht für die Bewilligung einer Baufinanzierung reichen würde. Daher ist die Gewährung auch an ein maximales Bruttoeinkommen der Eltern gekoppelt: Bis zu 75.000 Euro dürfen beide Elternteile zusammen im Jahr verdienen, um überhaupt als bezugsberechtigt zu gelten. Pro Kind kommt dann noch ein jährlicher Freibetrag von 15.000 Euro dazu. Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern kann also damit rechnen, auch bei einem Höchsteinkommen von 105.000 Euro diese neue Bauförderung noch zu erhalten. Die Zahl der Kinder ist nicht begrenzt.

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Wo und wie beantragt man das Baukindergeld?

Das Baukindergeld wird bei der KfW – der Kreditanstalt für Wiederaufbau – beantragt und über diese ausgezahlt. Diese staatliche Kreditbank gehört zwar zu den größten Finanzinstituten Deutschlands, besitzt aber keinen einzigen Bankschalter oder Geldautomaten. Die KfW sollte in den Anfangsjahren der Bundesrepublik den Wiederaufbau sicherstellen und finanzieren – kümmert sich aber mittlerweile auch intensiv um die Förderung der energetischen Sanierung und unterstützt im großen Maße die Schaffung barrierefreien Wohnraums. Die zahlreichen Förderprogramme können normalerweise nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern müssen stets über zertifizierte Banken und/oder Baufinanzierer abgewickelt werden.

Anders beim Baukindergeld, welches direkt online bei der KfW beantragt wird. Das entsprechende Förderprogramm heißt „KfW 424“. Hier ist auch genau erläutert, was man alles berücksichtigen muss und welche Unterlagen man dazu braucht. Zunächst registriert man sich Online im KfW-Zuschussportal und führt dort die Antragsstellung durch. Dann legitimiert man sich per Video oder PostIdent-Verfahren und reicht drei Nachweise ein: Einkommenssteuerbescheide, Meldebestätigung und den Grundbuchauszug. Im Anschluss bekommen alle Berechtigten dann nach Prüfung den Bescheid.

Ab wann kann das Baukindergeld beantragt werden?

Falls man vom 1. Januar 2018 bis zum 17. September 2018 in das neue Zuhause eingezogen ist, kann das Baukindergeld ab dem 18. September 2018 rückwirkend bis Jahresanfang 2018 beantragt werden. Bei Einzug nach dem Stichtag, dem 18. September 2018, muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Einzug gestellt werden.

Baukindergled

Kann das Baukindergeld auch nachträglich beantragt werden?

Ja, das ist sogar so festgelegt – das Baukindergeld wird, im Gegensatz zu den anderen KfW-Fördermitteln, erst nach dem Einzug beantragt. Die entsprechenden Fristen stehen oben im vorherigen Punkt.

Welcher Stichtag gilt für den Kauf oder Bau eines Fertighauses?

Wird das Haus vom Bauträger schlüsselfertig erworben, zählt der notarielle Kaufvertrag als Stichtag. Beim Kauf eines Fertighauses schließt man meist einen Werkvertrag ab, hier zählt der Tag der Baugenehmigung für die Antragsstellung.

Wie und wann wird das Baukindergeld ausgezahlt?

Wenn alle nötigen Unterlagen eingereicht und diese geprüft wurden, erhält man eine Auszahlungsbestätigung im KfW-Zuschussportal unter „Meine Anträge“. Darin informiert die KfW auch gleich über den ersten Auszahlungstermin. Zu Beginn kann diese Terminierung etwas dauern, da zahlreiche Anträge erwartet werden. Die jährlichen Auszahlungen werden ab dann jedes Jahr zum gleichen Termin überwiesen.

Wie hoch sind die Kosten für das Baukindergeld?

Im ersten Jahr der Ausschüttung rechnet die neue Bundesregierung mit Kosten in Höhe von ca. 440 Millionen Euro, über die Gesamtlaufzeit von 10 Jahren kommen wohl insgesamt 22 Milliarden Euro zusammen, wenn alle Bezugsberechtigten ihren Anspruch geltend machen. Somit toppt das Baukindergeld höchstwahrscheinlich noch die bis 2005 aktive Eigenheimzulage.

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Für wen lohnt sich das Baukindergeld wirklich?

Die wichtigsten Fakten sind somit geklärt, beschäftigen wir uns jetzt mit der Frage, wofür das Baukindergeld aus politischer Sicht gedacht ist – und wer tatsächlich davon profitiert.

Das umfangreiche Subventionsprogramm „Eigenheimzulage mit Kinderzulage“ wurde 2005 mit der Begründung eingestellt, dass der Förderzweck mittlerweile erreicht wurde und sich die Wohnraumsituation deutlich entspannt habe. Knapp 13 Jahre nach dieser Entscheidung stellten sich aber die gesellschaftliche und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die damals zur Entwicklung der Förderung geführt haben, sehr ähnlich da. Die Nachfrage nach Wohnraum im Allgemeinen und Immobilieneigentum im Speziellen steigt an. Deutschland hat im Vergleich zu den anderen EU-Ländern auch echten Nachholbedarf: Bei unseren Nachbarn besitzen im Schnitt sieben von zehn Bürgern Wohneigentum, in der Bundesrepublik liegt die Quote bei schlappen 51,4 Prozent. Zum Vergleich: Die Spanier haben eine Eigentumsquote von knapp 78 Prozent, in Kroatien wohnen 90 Prozent aller Einwohner im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung. Dieses Missverhältnis möchte die Politik ausgleichen. Wohneigentum gilt zu Recht als sozialer Stabilitätsfaktor, sichert den Ruhestand oder Lebensabend ab und erhöht nach Ablösung aller Belastungen den verfügbaren Monatsetat der Haushaltsgemeinschaft.

Entsprechend folgerichtig ist daher die aufgestockte und leicht abgewandelte Neuauflage der zu ihrer Zeit durchaus sehr erfolgreichen Eigenheimzulage. Das Baukindergeld steht aber nicht allein „auf der grünen Wiese“, sondern wurde in die „Wohnraumoffensive“ der GroKo eingebunden, die weiterhin eine Unterstützung von Städten und Gemeinden zur Baulandbeschaffung und -erschließung, zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus sowie eine Erhöhung der Grundsteuer für ungenutztes Bau-Areal beinhaltet.

Das Thema „Grundsteuer“ muss von der GroKo angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht eh neu angefasst werden, der soziale Wohnungsbau stand auch bei der Vorgängerregierung relativ weit oben auf der Prioritätenliste. Insofern kann durchaus erwartet werden, dass sich die allgemeine Wohnungssituation in Deutschland auch dank des neuen Baukindergelds im Laufe der nächsten Legislaturperiode wieder entspannen sowie die Eigentumsquote ansteigen wird.

Die Opposition bemängelt, dass sich die Nachfrage nach Bauland und Wohnraum durch die Anreize des Baukindergelds deutlich erhöhen wird und nur Familien gefördert werden, die sich ohnehin – mit einigen Einschränkungen – ein Eigenheim leisten könnten. Andererseits gibt es aber auch wieder Stimmen, die befürchten, dass die Subvention zu Überschuldungen führen könnte.

Baukindergled beim Hausbau

Für wen lohnt sich die Antragsstellung des Baukindergeldes konkret?

Wie bereits erwähnt steigt die Nachfrage nach Bauland und Wohnraum seit einiger Zeit tatsächlich kontinuierlich an – das liegt aber hauptsächlich am vorhandenen Bedarf und nicht an der Aussicht auf eine etwaige staatliche Förderung. Insofern sollte man die immer noch vergleichsweise niedrigen Zinsen umgehend nutzen, wenn feststeht, dass es Anspruch auf das Baukindergeld gibt. Finanzexperten glauben, dass sich das Zinsniveau in den nächsten Jahren wieder nach oben bewegen wird. Die zu erwartende Überarbeitung der Grundsteuer wird aller Wahrscheinlichkeit nach in zahlreichen Fällen und Regionen auch den Mietspiegel erhöhen. Diese Entwicklungen verstärken die Erkenntnis, dass monatliche Mietzahlungen nur dem Vermieter, die Zinszahlungen zur Ablösung eines Baukredits aber der eigenen Zukunft nutzen. Und das Baukindergeld lässt sich hervorragend in die Tilgung der Baufinanzierung investieren.

Angesichts der „nur“ zehnjährigen Bezugszeit sollte man aber ein paar Punkte bei der Ausgestaltung der Baufinanzierung beachten:

Anschlussfinanzierung klären

Die Anschlussfinanzierung nach Ablauf der ersten Laufzeit sollte man schon jetzt in trockene Tücher bringen. Da das Baukindergeld bereits nach 10 Jahren ausläuft, die meisten Baufinanzierungsverträge aber deutlich länger laufen, ist es ratsam, schon direkt bei der Vertragsunterzeichnung eine Weiterführung zu den aktuell noch vergleichsweise niedrigen Festzinsen zu vereinbaren. Ansonsten gerät man zum Ende der Baukindergeld-Förderung in eine Finanzierungslücke, die schnell unangenehm werden kann.

Konservativ kalkulieren

Um auch bei unvorhergesehenen Ereignissen finanziell nicht direkt mit dem Rücken zur Wand zu stehen, sollte man die monatlich aufzubringenden Zinszahlungen nicht zu hoch ansetzen. Lieber ein wenig Reserve und Spielraum einplanen. Das wirkt sich auch immer gut auf ein positives Familienklima aus.

Möglichst kurze Laufzeit

Dieser Punkt scheint auf dem ersten Blick im krassen Gegensatz zu den vorherigen Aspekten zu stehen, unterstreicht aber die Notwendigkeit, auch die Zeit nach Ende des Baukindergelds im Blick zu behalten und sich andererseits trotz einer eher niedrigen monatlichen Belastung nicht auf viele Jahrzehnte hinaus zu verschulden. Dann lieber eine „Nummer kleiner“ bauen oder kaufen. Verdient man dann im Laufe der Zeit mehr oder kommt unverhofft zu Vermögen, kann man immer noch aufstocken oder sich entsprechend vergrößern.

Fazit:

Das neue Baukindergeld der aktuellen GroKo hat durchaus das Potential, die Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen und Familien mit mittlerem Einkommen zu Wohneigentum zu verhelfen, ohne eine Preisexplosion oder eine Immobilienblase zu verursachen. Beachtet man dann noch die oben aufgeführten Punkte, sollte dem Erfolg des Baukindergeldes nichts im Wege stehen.

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