Das Baukindergeld:
Die wichtigsten Antworten zur neuen Eigenheimförderung
Angehende und ganz frische Eigenheimbesitzer aufgepasst: Ab sofort können Familien das neue Baukindergeld beantragen.
Seit Monaten war es im Gespräch, dann im Frühjahr 2018 beschlossene Sache, jetzt steht endlich auch der Zeitpunkt für den Startschuss fest: Mit dem Baukindergeld spendiert die Große Koalition ab dem 18. September 2018 Familien mit Kindern einen großzügigen Zuschuss zum neuen (ersten) Eigenheim. Bauherrenfamilien und natürlich auch die Hausbauindustrie freuen sich. Das Interesse am Baukindergeld war so groß, dass am offiziellen Stichtag sogar die Server der KfW in die Knie gingen, bei der man den Antrag stellen kann, ein einmaliger Vorgang.
Für wen sich das Baukindergeld tatsächlich lohnt und überhaupt in Frage kommt, wieviel Geld es gibt und wie man es beantragt – plus noch einige weitere Hintergrundinformationen – diese Infos gibt es in unserem Ratgeber.
Artikelübersicht:
- Wie viel Baukindergeld gibt es?
- Wie lange wird das Baukindergeld gewährt?
- Wer ist bezugsberechtigt?
- Wo beantragt man das Baukindergeld?
- Ab wann kann das Baukindergeld beantragt werden?
- Kann das Baukindergeld auch nachträglich beantragt werden?
- Welcher Stichtag gilt für den Kauf oder Bau eines Fertighauses?
- Wie und wann wird das Baukindergeld ausgezahlt?
- Wie hoch sind die Kosten für das Baukindergeld?
- Politischer Hintergrund
- Für wen lohnt sich die Antragsstellung des Baukindergelds konkret?
- Fazit und Zusammenfassung
Die wichtigsten Fragen zum Baukindergeld
Wie viel Baukindergeld gibt es?
Es gibt eine jährliche Förderung von 1.200 Euro pro Kind. Bei der Antragsstellung dürfen die Kinder, für die Baukindergeld ausgezahlt werden soll, noch nicht volljährig sein. Zudem müssen die Kinder im gleichen Haushalt leben. Baukindergeld gibt es für Kinder, so lange die Eltern für diese Kinder kindergeldberechtigt sind – also bis maximal zum Ende des 25. Lebensjahres, sofern das Kind noch in Ausbildung ist und zuhause wohnt. Noch ungeborene Kinder müssen drei Monate nach dem Einzug auf die Welt gekommen sein.
Anzahl Kinder | Pro Jahr | In 10 Jahren |
---|---|---|
1 Kind | 1.200€ | 12.000€ | 2 Kinder | 2.400€ | 24.000€ |
3 Kinder | 3.600€ | 36.000€ |
4 Kinder | 4.800€ | 48.000€ |
5 Kinder | 6.000€ | 60.000€ |
Wie lange wird das Baukindergeld gewährt?
Die Förderungsdauer des neu geschaffenen Baukindergelds ist pro Antragsstellung auf jeweils zehn Jahre ausgelegt. Somit erhalten Eltern für jedes Kind über den Gewährungszeitraum insgesamt 12.000 Euro. Gefördert werden nach aktueller Maßgabe Bauvorhaben, die bis zum 31. Dezember 2020 starten. Anträge können jedoch sogar bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden, etwa dann, wenn der Bau der bis 31.12.2020 erworbenen Wohnimmobilie sich deutlich verzögert hat.
Wer ist bezugsberechtigt?
Das Baukindergeld soll Familien oder Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind und geringem bis mittlerem Einkommen den Traum von den eigenen vier Wänden – also den Ersterwerb einer Wohnimmobilie – erfüllen, wenn das gemeinsame Einkommen normalerweise nicht für die Bewilligung einer Baufinanzierung reichen würde. Daher ist die Gewährung auch an ein maximales Bruttoeinkommen der Eltern gekoppelt: Bis zu 75.000 Euro dürfen beide Elternteile zusammen im Jahr verdienen, um überhaupt als bezugsberechtigt zu gelten. Pro Kind kommt dann noch ein jährlicher Freibetrag von 15.000 Euro dazu. Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern kann also damit rechnen, auch bei einem Höchsteinkommen von 105.000 Euro diese neue Bauförderung noch zu erhalten. Die Zahl der Kinder ist nicht begrenzt.
Wo und wie beantragt man das Baukindergeld?
Das Baukindergeld wird bei der KfW – der Kreditanstalt für Wiederaufbau – beantragt und über diese ausgezahlt. Diese staatliche Kreditbank gehört zwar zu den größten Finanzinstituten Deutschlands, besitzt aber keinen einzigen Bankschalter oder Geldautomaten. Die KfW sollte in den Anfangsjahren der Bundesrepublik den Wiederaufbau sicherstellen und finanzieren – kümmert sich aber mittlerweile auch intensiv um die Förderung der energetischen Sanierung und unterstützt im großen Maße die Schaffung barrierefreien Wohnraums. Die zahlreichen Förderprogramme können normalerweise nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern müssen stets über zertifizierte Banken und/oder Baufinanzierer abgewickelt werden.
Anders beim Baukindergeld, welches direkt online bei der KfW beantragt wird. Das entsprechende Förderprogramm heißt „KfW 424“. Hier ist auch genau erläutert, was man alles berücksichtigen muss und welche Unterlagen man dazu braucht. Zunächst registriert man sich Online im KfW-Zuschussportal und führt dort die Antragsstellung durch. Dann legitimiert man sich per Video oder PostIdent-Verfahren und reicht drei Nachweise ein: Einkommenssteuerbescheide, Meldebestätigung und den Grundbuchauszug. Im Anschluss bekommen alle Berechtigten dann nach Prüfung den Bescheid.
Ab wann kann das Baukindergeld beantragt werden?
Falls man vom 1. Januar 2018 bis zum 17. September 2018 in das neue Zuhause eingezogen ist, kann das Baukindergeld ab dem 18. September 2018 rückwirkend bis Jahresanfang 2018 beantragt werden. Bei Einzug nach dem Stichtag, dem 18. September 2018, muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Einzug gestellt werden.
Kann das Baukindergeld auch nachträglich beantragt werden?
Ja, das ist sogar so festgelegt – das Baukindergeld wird, im Gegensatz zu den anderen KfW-Fördermitteln, erst nach dem Einzug beantragt. Die entsprechenden Fristen stehen oben im vorherigen Punkt.
Welcher Stichtag gilt für den Kauf oder Bau eines Fertighauses?
Wird das Haus vom Bauträger schlüsselfertig erworben, zählt der notarielle Kaufvertrag als Stichtag. Beim Kauf eines Fertighauses schließt man meist einen Werkvertrag ab, hier zählt der Tag der Baugenehmigung für die Antragsstellung.
Wie und wann wird das Baukindergeld ausgezahlt?
Wenn alle nötigen Unterlagen eingereicht und diese geprüft wurden, erhält man eine Auszahlungsbestätigung im KfW-Zuschussportal unter „Meine Anträge“. Darin informiert die KfW auch gleich über den ersten Auszahlungstermin. Zu Beginn kann diese Terminierung etwas dauern, da zahlreiche Anträge erwartet werden. Die jährlichen Auszahlungen werden ab dann jedes Jahr zum gleichen Termin überwiesen.
Wie hoch sind die Kosten für das Baukindergeld?
Im ersten Jahr der Ausschüttung rechnet die neue Bundesregierung mit Kosten in Höhe von ca. 440 Millionen Euro, über die Gesamtlaufzeit von 10 Jahren kommen wohl insgesamt 22 Milliarden Euro zusammen, wenn alle Bezugsberechtigten ihren Anspruch geltend machen. Somit toppt das Baukindergeld höchstwahrscheinlich noch die bis 2005 aktive Eigenheimzulage.
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