Braucht man für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung?
Bevor die Planung des eigenen Gartenhauses beginnt, sollte die Notwendigkeit einer Baugenehmigung geklärt haben.
Ob das Vorhaben genehmigungsfrei ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- dem Standort des Gartenhauses
- wie das Gartenhaus genutzt werden soll
- der Größe des Gartenhauses
Zu diesen Werten und Angaben finden sich in jeder Landesbauordnung eigene Regelungen. Diese Punkte behandeln wir Schritt-für-Schritt in Faktenchecks.
Erster Faktencheck: Wo soll das Gartenhaus stehen?
Der Standort wird von zwei wesentlichen Fragen bestimmt:
- Befindet sich das Bauvorhaben im Innen- oder im Außenbereich?
- Welche Grundstücksgrenzen und Abstandsflächen müssen beachtet werden?
Was ist der Innen- und was ist der Außenbereich?
Der Innenbereich bezieht sich auf den bebauten Teil des Wohnortes. Viele Gemeinden besitzen Bebauungspläne, wo die genauen Grenzen von Innen- und Außenbereich deutlich werden. Außerdem ist im Bebauungsplan festgelegt, ob grundsätzlich zusätzliche Gebäude im Garten errichtet werden dürfen.
Zum Außenbereich gehört alles außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Das sind meist Wälder, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Seen oder andere natürliche Reservoirs. Für die meisten Außenbereiche benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sinn ist es, dass keine Zersiedelung stattfindet und so viele natürliche Flächen erhalten bleiben (und Sie zum Beispiel nicht versehentlich Ihr Gartenhaus in einem Naturschutzgebiet bauen).
Welche Grundstücksgrenzen müssen beachtet werden?
Selbst auf ihrem Grundstück gibt es strenge Vorschriften, wo sie ihr Gartenhaus platzieren dürfen. Einige Bundesländer geben eine maximale Höhe von 3 Metern und eine Seitenlänge von maximal 9 Metern (entlang der Grenze des Nachbarn) vor. Wenn das Gebäude als Aufenthaltsraum mit einer Feuerstätte genutzt werden soll, muss aufgrund des Brandschutzes mindestens 3 Meter Grenzabstand eingehalten werden.
Einen ausführlichen Artikel über das Thema Grenzabstände finden sie hier:
Zweiter Faktencheck: Der Verwendungszweck ist entscheidend
Soll das neue Gerätehäuschen nur als Geräteschuppen genutzt werden, wird dafür in der Regel keine Baugenehmigung benötigt. Kommt jedoch eine Toilette, eine Kochmöglichkeit, Strom oder dergleichen hinzu ist das ein anderer Fall, da es sich nun um einen Aufenthaltsraum handelt. Dann kommen Sie meist nicht um eine Genehmigung herum.
Sollten Sie zudem ein Fundament (z.B. aus Beton) einplanen, wird ebenfalls eine Baugenehmigung benötigt.
Dritter Faktencheck: Wie groß soll das Gartenhaus werden?
Jedes Bundesland hat hierzu seine eigenen Bauordnungen beschlossen, welche Größe ein Gartenhaus haben darf (angegeben als Rauminhalt). Dieses öffentliche Baurecht gilt es unbedingt zu beachten, bevor das Gartenhaus geplant wird. Nur so ist das Bauvorhaben legal umzusetzen und spätere Strafen werden vermieden.
Beispiel: Angenommen Sie leben im Saarland und möchten ein Gartenhaus im Innenbereich ihrer Gemeinde bauen. Sobald ihr Gartenhaus von der Grundfläche her größer als 10 Quadratmeter ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Bei dieser Größe benötigen Sie in ihrem Bundesland eine Baugenehmigung für das Gartenhaus
Bundesland | Innenbereich (Brutto-Rauminhalt oder Grundfläche) | Außenbereich (Brutto-Rauminhalt) |
---|---|---|
Baden-Württemberg (zu § 50 Abs. 1) | > 40 Kubikmeter | > 20 Kubikmeter |
Bayern (Bauordnung Art. 57) | > 75 Kubikmeter | Baugenehmigung erforderlich |
Berlin (Bauordnung Art. 61) | > 10 Quadratmeter | Baugenehmigung erforderlich |
Brandenburg (Bauordnung Art. 61) | > 75 Kubikmeter | Baugenehmigung erforderlich |
Bremen (Landesbauordnung Art. 61.) | > 10 Quadratmeter | Baugenehmigung erforderlich |
Hamburg (Bauordnung § 60, Anlage 2) | > 30 Kubikmeter | Baugenehmigung erforderlich |
Hessen (Bauordnung § 63, Anlage) | > 30 Kubikmeter | Baugenehmigung erforderlich |
Mecklenburg-Vorpommern (Landesbauordnung § 61) | > 10 Quadratmeter | Baugenehmigung erforderlich |
Niedersachsen (Bauordnung Anhang zu § 60 Abs. 1) | > 40 Kubikmeter | > 20 Kubikmeter |
Nordrhein-Westfalen | > 75 Kubikmeter | frei nur für Land- und |
(Bauordnung § 62, Fn 15) | Forstwirtschaft | |
Rheinland-Pfalz (Landesbauordnung § 62) | > 50 Kubikmeter | > 10 Kubikmeter |
Saarland (Landesbauordnung § 61) | > 10 Quadratmeter | Baugenehmigung erforderlich |
Sachsen (Bauordnung § 61) | > 10 Quadratmeter | Baugenehmigung erforderlich |
Sachsen-Anhalt (Bauordnung § 60) | > 10 Quadratmeter | Baugenehmigung erforderlich |
Schleswig-Holstein (Bauordnung § 63) | > 30 Kubikmeter | > 10 Kubikmeter |
Thüringen (Bauordnung § 60) | > 10 Quadratmeter | Baugenehmigung erforderlich |
Kosten einer Baugenehmigung für das Gartenhaus
Sobald eine Baugenehmigung benötigt wird, entstehen Verwaltungskosten. Je nach Umfang, Bearbeitungsaufwand und Bundesland kann die Gartenhaus-Baugenehmigung mehrere hundert Euro kosten.
Die Kosten richten sich außerdem nach dem Warenwert des Gartenhauses und wie groß dieses sein soll. Da für eine Baugenehmigung oft eine bauvorlageberechtigte Person benötigt wird (z.B. ein Architekt), kommt auch dieser Kostenfaktor hinzu.
Mein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage
In einer Kleingartenanlage unterliegt das Bauvorhaben dem sogenannten Bundeskleingartengesetz. Dieses gibt an, dass ihr Gartenhaus einstöckig sein darf und eine Grundfläche von 24 m² nicht überschreiten sollte (inkl. eines überdachten Freisitzes).
Zudem dürfen Sie dieses Gartenhaus nicht als dauerhaften Wohnsitz nutzen. Übernachtungen – z.B. über ein Wochenende oder in den Ferien – sind allerdings erlaubt.
Fazit:
Selbst auf ihrem Grundstück gibt es genaue Vorschriften, was eigenständig entschieden werden kann und wo eine Genehmigung benötigt wird. Sobald Sie jedoch die benötigte Bürokratie hinter sich haben, können sie langfristig Freude an ihrem Gartenhaus haben.
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