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Gartenhaus bauen: Braucht man eine Baugenehmigung?

Ein Gartenhaus ist für viele Menschen die Erfüllung eines Traumes und eine nützliche Investition zugleich. Ob als weiterer Aufenthaltsraum im Garten, als Atelier, um seine Geräte zu verstauen oder um dort gemeinsam mit Freunden und der Familie zu feiern, es gibt zahlreiche Verwendungsmöglichkeiten und alle vereint die Tatsache, dass ein Gartenhaus unser Leben bereichern kann.
Wer jetzt euphorisch zum nächsten Baumarkt flitzen und ein Gartenhaus kaufen will, sollte sich vorab unbedingt einige Punkte genauer anschauen. Welche das sind, haben wir im folgenden Artikel zusammengestellt.

Das Wichtigste zur Gartenhaus Baugenehmigung auf einen Blick

  • Jedes Bundesland und jede Gemeinde hat eigene Verordnungen für den Bau eines Gartenhauses.
  • Für den Bau eines Gartenhauses im Kleingarten gilt das Bundeskleingartengesetz
  • In den meisten Fällen muss eine Baugenehmigung von Experten eingereicht werden.
  • Bei einem Schwarzbau im Garten drohen hohe Strafen.
  • Reden Sie vorab mit Ihren Nachbarn, um Ärger zu vermeiden.

Braucht man für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung?

Bevor die Planung des eigenen Gartenhauses beginnt, sollte die Notwendigkeit einer Baugenehmigung geklärt haben.
Ob das Vorhaben genehmigungsfrei ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • dem Standort des Gartenhauses
  • wie das Gartenhaus genutzt werden soll
  • der Größe des Gartenhauses

Zu diesen Werten und Angaben finden sich in jeder Landesbauordnung eigene Regelungen. Diese Punkte behandeln wir Schritt-für-Schritt in Faktenchecks.


Erster Faktencheck: Wo soll das Gartenhaus stehen?

Der Standort wird von zwei wesentlichen Fragen bestimmt:

  • Befindet sich das Bauvorhaben im Innen- oder im Außenbereich?
  • Welche Grundstücksgrenzen und Abstandsflächen müssen beachtet werden?

Was ist der Innen- und was ist der Außenbereich?

Der Innenbereich bezieht sich auf den bebauten Teil des Wohnortes. Viele Gemeinden besitzen Bebauungspläne, wo die genauen Grenzen von Innen- und Außenbereich deutlich werden. Außerdem ist im Bebauungsplan festgelegt, ob grundsätzlich zusätzliche Gebäude im Garten errichtet werden dürfen.

Tipp: Wer sich frühzeitig an das zuständige Bauamt wendet, kann späteren Ärger vermeiden. Erkundigen sie sich nach dem Bebauungsplan.

Zum Außenbereich gehört alles außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Das sind meist Wälder, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Seen oder andere natürliche Reservoirs. Für die meisten Außenbereiche benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sinn ist es, dass keine Zersiedelung stattfindet und so viele natürliche Flächen erhalten bleiben (und Sie zum Beispiel nicht versehentlich Ihr Gartenhaus in einem Naturschutzgebiet bauen).

Welche Grundstücksgrenzen müssen beachtet werden?

Selbst auf ihrem Grundstück gibt es strenge Vorschriften, wo sie ihr Gartenhaus platzieren dürfen. Einige Bundesländer geben eine maximale Höhe von 3 Metern und eine Seitenlänge von maximal 9 Metern (entlang der Grenze des Nachbarn) vor. Wenn das Gebäude als Aufenthaltsraum mit einer Feuerstätte genutzt werden soll, muss aufgrund des Brandschutzes mindestens 3 Meter Grenzabstand eingehalten werden.

Einen ausführlichen Artikel über das Thema Grenzabstände finden sie hier:

Fertighaus
Ein Fertighaus bauen

Wie viel Freiraum ist ausreichend und wie sieht es mit einem Zaun oder einer Mauer an der Grundstücksgrenze aus? Unser Ratgeber gibt Ihnen alle Informationen, die Sie über den Bau am Rand Ihres Grundstücks benötigen.

Zum Artikel

Zweiter Faktencheck: Der Verwendungszweck ist entscheidend

Soll das neue Gerätehäuschen nur als Geräteschuppen genutzt werden, wird dafür in der Regel keine Baugenehmigung benötigt. Kommt jedoch eine Toilette, eine Kochmöglichkeit, Strom oder dergleichen hinzu ist das ein anderer Fall, da es sich nun um einen Aufenthaltsraum handelt. Dann kommen Sie meist nicht um eine Genehmigung herum.

Sollten Sie zudem ein Fundament (z.B. aus Beton) einplanen, wird ebenfalls eine Baugenehmigung benötigt.

Dritter Faktencheck: Wie groß soll das Gartenhaus werden?

Jedes Bundesland hat hierzu seine eigenen Bauordnungen beschlossen, welche Größe ein Gartenhaus haben darf (angegeben als Rauminhalt). Dieses öffentliche Baurecht gilt es unbedingt zu beachten, bevor das Gartenhaus geplant wird. Nur so ist das Bauvorhaben legal umzusetzen und spätere Strafen werden vermieden.

Beispiel:
Angenommen Sie leben im Saarland und möchten ein Gartenhaus im Innenbereich ihrer Gemeinde bauen. Sobald ihr Gartenhaus von der Grundfläche her größer als 10 Quadratmeter ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

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Bei dieser Größe benötigen Sie in ihrem Bundesland eine Baugenehmigung für das Gartenhaus

Bundesland Innenbereich (Brutto-Rauminhalt oder Grundfläche) Außenbereich (Brutto-Rauminhalt)
Baden-Württemberg (zu § 50 Abs. 1) > 40 Kubikmeter > 20 Kubikmeter
Bayern (Bauordnung Art. 57) > 75 Kubikmeter Baugenehmigung erforderlich
Berlin (Bauordnung Art. 61) > 10 Quadratmeter Baugenehmigung erforderlich
Brandenburg (Bauordnung Art. 61) > 75 Kubikmeter Baugenehmigung erforderlich
Bremen (Landesbauordnung Art. 61.) > 10 Quadratmeter Baugenehmigung erforderlich
Hamburg (Bauordnung § 60, Anlage 2) > 30 Kubikmeter Baugenehmigung erforderlich
Hessen (Bauordnung § 63, Anlage) > 30 Kubikmeter Baugenehmigung erforderlich
Mecklenburg-Vorpommern (Landesbauordnung § 61) > 10 Quadratmeter Baugenehmigung erforderlich
Niedersachsen (Bauordnung Anhang zu § 60 Abs. 1) > 40 Kubikmeter > 20 Kubikmeter
Nordrhein-Westfalen > 75 Kubikmeter frei nur für Land- und
(Bauordnung § 62, Fn 15) Forstwirtschaft
Rheinland-Pfalz (Landesbauordnung § 62) > 50 Kubikmeter > 10 Kubikmeter
Saarland (Landesbauordnung § 61) > 10 Quadratmeter Baugenehmigung erforderlich
Sachsen (Bauordnung § 61) > 10 Quadratmeter Baugenehmigung erforderlich
Sachsen-Anhalt (Bauordnung § 60) > 10 Quadratmeter Baugenehmigung erforderlich
Schleswig-Holstein (Bauordnung § 63) > 30 Kubikmeter > 10 Kubikmeter
Thüringen (Bauordnung § 60) > 10 Quadratmeter Baugenehmigung erforderlich

Kosten einer Baugenehmigung für das Gartenhaus

Sobald eine Baugenehmigung benötigt wird, entstehen Verwaltungskosten. Je nach Umfang, Bearbeitungsaufwand und Bundesland kann die Gartenhaus-Baugenehmigung mehrere hundert Euro kosten.

Die Kosten richten sich außerdem nach dem Warenwert des Gartenhauses und wie groß dieses sein soll. Da für eine Baugenehmigung oft eine bauvorlageberechtigte Person benötigt wird (z.B. ein Architekt), kommt auch dieser Kostenfaktor hinzu.

Hinweis: Die Bearbeitung der Baugenehmigung dauert meist 6 Wochen. Sobald der Antrag genehmigt wurde, sollten die angefallenen Kosten zeitnah beglichen werden. So kann zügiger mit dem Bauvorhaben gestartet werden.

Mein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage

In einer Kleingartenanlage unterliegt das Bauvorhaben dem sogenannten Bundeskleingartengesetz. Dieses gibt an, dass ihr Gartenhaus einstöckig sein darf und eine Grundfläche von 24 m² nicht überschreiten sollte (inkl. eines überdachten Freisitzes).

Zudem dürfen Sie dieses Gartenhaus nicht als dauerhaften Wohnsitz nutzen. Übernachtungen – z.B. über ein Wochenende oder in den Ferien – sind allerdings erlaubt.

Fazit:

Selbst auf ihrem Grundstück gibt es genaue Vorschriften, was eigenständig entschieden werden kann und wo eine Genehmigung benötigt wird. Sobald Sie jedoch die benötigte Bürokratie hinter sich haben, können sie langfristig Freude an ihrem Gartenhaus haben.

Häufig gestellte Fragen zur Baugenehmigung beim Gartenhaus

Dürfen Nachbarn den Bau eines Gartenhauses verbieten?

Nein, aber nur wenn alle Regeln beachtet wurden.
In den meisten kommunalen Grundverordnungen ist festgelegt, dass das Gartenhaus nicht höher als drei Meter sein darf. Es darf auch nicht länger als neun Meter an der Grenze verlaufen. Ein beheizbares Gartenhaus darf nur mit einem Mindestabstand von drei Meter zum angrenzenden Grundstück errichtet werden. Werden diese Bestimmungen alle beachtet, kann der Nachbar den Bau des Gartenhauses nicht verbieten

Welche Strafe droht, wenn Sie ein Gartenhaus ohne Genehmigung bauen?

Ein Schwarzbau kann viel Geld und Nerven kosten. Sobald ein Nachbar sich von Ihrem Gartenhaus gestört fühlt und sie anzeigt, kann eine fehlende Baugenehmigung ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen (abhängig vom Bundesland).

Tipp: Besprechen Sie Ihr Vorhaben vorab mit den Nachbarn. Das kann viele Unannehmlichkeiten ersparen.

Wie lange ist eine Baugenehmigung für das Gartenhaus gültig?

Sobald eine Genehmigung erteilt wurde, gilt jene in der Regel 3 Jahre. Eine Verlängerung um weitere 2 Jahre ist möglich, wenn der entsprechende Antrag fristgerecht eingereicht wird.

Wann zählt ein Gartenhaus als Aufenthaltsraum?

Als Aufenthaltsraum zählt ein Gartenhaus, wenn Sie sich häufig darin aufhalten oder der Raum aufgrund seiner Ausstattung (WC, Kochstelle, feste Sitzmöglichkeit, ein Bett) dafür geeignet erscheint.

Wo beantrage ich eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus?

Wenden Sie sich an ihr zuständiges Bauamt. Ein Beratungsgespräch ist in der Regel kostenlos – hier gibts natürlich auch alle nötigen Unterlagen.

Was ist ein Genehmigungsfreistellungsverfahren?

Sobald Sie einen kleinen oder mittleren Bau planen, lohnt sich ein Freistellungsverfahren. Der Vorteil ist, dass bei einer Genehmigung keine Überwachung der Bauaufsichtsbehörde erfolgt. Auch dieses Verfahren wird von den Bauordnungen der Länder geregelt und ist nur in bestimmten Bundesländern möglich.

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Schlagworte: Bauantrag, bauen, Baurecht, Garten

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