Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das GEG ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit dem 1. November 2020 in Kraft ist. Ziel des GEG ist es, den Verbrauch von Energie in Gebäuden zu senken und gleichzeitig die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen. Das Gesetz schreibt vor, dass bei Neubauten mindestens 15 Prozent der genutzten Energie aus regenerativen Energiequellen stammen muss. Es regelt u. a. die Bedeutung des Energieausweises und benennt Vorgaben für ein Niedrigstenergiegebäude. Wirtschaftlichkeit und Offenheit für Technologien sind Grundsätze des Gesetzes. Energetisch wertige Gebäude sollen einerseits wirtschaftlich und andererseits mit marktüblichen Technologien errichtet werden können.
Welche wesentlichen Neuerungen enthält das GEG?
Niedrigstenergiegebäude:
Das GEG definiert ein Niedrigstenergiegebäude entsprechend der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Niedrigstenergiegebäude müssen energetisch den Anforderungen des KfW-Effizienzhauses 55 oder besser entsprechen.
Erneuerbare Energien:
Wer Photovoltaikstrom gebäudenah erzeugt und vorrangig selbst nutzt, kann diesen Strom auf den Primärenergiebedarf mit bis zu 30 Prozent (ohne Speicher) bzw. 45 Prozent (mit Speicher) anrechnen lassen.
Konventionelle Anlagen:
Bei Heizkesseln, die vor 1991 eingebaut wurden oder nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden dürfen, gelten im GEG aktualisierte Nachrüstpflichten. Ölheizungen sind nach 2026 ganz verboten.
Treibhausgasemissionen:
Das GEG schreibt ein einheitliches Berechnungsverfahren zu Treibhausgasemissionen vor.
Energieausweis:
Neu sind z. B. verpflichtende Vor-Ort-Begehungen, verbindliche Angaben zu Treibhausgasemissionen, keine Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Energetische Beratung:
Beim Kauf einer Immobilie ist die energetische Beratung durch Energieberatende verpflichtend.
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Welche Anforderungen gibt es beim Neubau?
Bestimmungen zu Neubauten machen den größten Teil im GEG aus. Das Gesetz zielt darauf ab, den Energiebedarf eines Neubaus für das Heizen, Kühlen und zur Warmwasserbereitung so gering wie möglich zu halten. Und wie bestimmt man die GEG-Tauglichkeit eines Gebäudes? Die gängige Methode besteht darin, den Bedarf an Primärenergie festzulegen, den ein Neubau maximal verbrauchen darf. Alternativ kann auch die Menge zulässiger Treibhausgase (CO2) berechnet werden. Ein Neubau muss entweder die Ansprüche der einen oder der anderen Methode erfüllen. Die Anforderungen des GEG werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Bmwi), sowie dem Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat im Jahr 2023 überprüft.
Bei der Primärenergie-Berechnung schaut man sich die Energie an, die das Gebäude benötigt und multipliziert diesen Wert mit einem Primärenergiefaktor – abhängig davon, welcher Energieträger genutzt wird. Umweltschädigende Energieträger haben dabei einen ungünstigen Primärenergiefaktor, weniger belastende Energieträger einen günstigeren. Holzpellets haben zum Beispiel einen günstigen Faktor, Erdgas liegt eher in der Mitte und Elektrizität aus dem Netz ist besonders ungünstig. Fernwärme wird je nach Region unterschiedlich bewertet.
Bei der Methode der Treibhausgas-Berechnung wird der Bedarf an Energieträgern betrachtet und mit Emissionsfaktoren multipliziert. Auch darf die Endenergie des Hauses (also die Energiemenge, die am Hausanschluss ankommt) einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Der Dämmstandard darf jedoch niedriger sein, als bei der Primärenergie-Methode und die Nutzung erneuerbarer Energien ist nicht verpflichtend. Wer nach der Treibhausgas-Berechnung vorgehen möchte, muss dies bei der örtlichen Behörde beantragen und spätestens ein Jahr nach Bauende einen Bericht zu den Investitionskosten, den Energieverbräuchen sowie den Erfahrungen mit diesem Berechnungsverfahren einreichen.
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Primärenergie-Berechnung | Treibhausgas-Berechnung |
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