Was ist ein Grundstückskaufvertrag?
Der Grundstückskaufvertrag regelt alle relevanten Einzelheiten des Grundstückskaufs. Dazu gehören Punkte wie Kaufpreis, Vertragsparteien und Auflassung (Vereinbarung zur Übereignung) des Grundstückes. Ein Grundstückskaufvertrag muss immer beim Notar abgeschlossen und beurkundet werden. Um beim Grundstückskauf nichts zu überstürzen, sollte der Notar mindestens zwei Wochen vor diesem Termin den Vertragsentwurf an die beteiligten Parteien schicken. Auch nachträgliche Veränderungen des Vertrages oder mündliche Absprachen müssen vom Notar beurkundet werden.
Checkliste: Worauf muss man beim Grundstückskauf achten?
Damit das Traumgrundstück nach dem Kauf nicht zum Albtraum wird, sollten vor Unterzeichnung des Vertrages detaillierte Auskünfte über das Grundstück eingeholt werden. Das ist wichtig, um eventuelle Mängel (wie zum Beispiel Altlasten) im Grundstückskaufvertrag zu vermerken oder den Kaufpreis nachzuverhandeln. Auch sind alle Informationen wichtig, um die Finanzierung des kompletten Bauvorhabens realistisch abzubilden. Seriöse Makler werden Ihnen auf Anfrage sämtliche Unterlagen zukommen lassen oder über Mängel und Fallstricke aufklären. Aber in diesem Fall heißt es manchmal zurecht: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Folgende Punkte sollten Sie im Vorfeld über das Grundstück in Erfahrung bringen und ggf. im Kaufvertrag vermerken lassen:
Was muss vor der Unterzeichnung des Grundstückskaufvertrags geklärt werden?
Damit das Traumgrundstück nach dem Kauf nicht zum Albtraum wird, sollten vor Unterzeichnung des Vertrages detaillierte Auskünfte über das Grundstück eingeholt werden. Das ist wichtig, um eventuelle Mängel (wie zum Beispiel Altlasten) im Grundstückskaufvertrag zu vermerken oder den Kaufpreis nachzuverhandeln. Auch sind alle Informationen wichtig, um die Finanzierung des kompletten Bauvorhabens realistisch abzubilden. Seriöse Makler werden Ihnen auf Anfrage sämtliche Unterlagen zukommen lassen oder über Mängel und Fallstricke aufklären. Aber in diesem Fall heißt es manchmal zurecht: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Folgende Punkte sollten Sie im Vorfeld über das Grundstück in Erfahrung bringen und ggf. im Kaufvertrag vermerken lassen:
Wie sieht es mit Altlasten aus?
Überprüfen Sie im Vorfeld, wie das Grundstück in der Vergangenheit genutzt wurde. Gibt es Altlasten wie Chemikalien oder Öl, die unter Umständen einen kompletten Austausch des Erdreiches erfordern? So können unerwartete Kosten vermieden werden.Wurden die Baulasten geklärt?
Ein Blick ins Baulastenverzeichnis der zuständigen Baubehörde gibt Auskunft über die Regelungen der Auffahrts- und Zufahrtswege. Ein wichtiger Punkt für die Planung einer Immobilie, der unbedingt vor Unterzeichnung des Kaufvertrags geklärt werden sollte. Übrigens, nicht jedes Bundesland hat ein Baulastenverzeichnis. Alternativ sind diese Informationen im Grundbuch zu finden.Gibt es geltende Bebauungspläne?
Diese können vorschreiben, wie eine Immobilie gestaltet sein muss. In einigen Regionen gelten bestimmte Vorschriften, welcher Haustyp, welche Bauart oder Energiestandard gebaut werden darf, aber auch wie die Außenfassade und das Dach auszusehen haben. Ein Blick in den Bebauungsplan kann Aufschluss geben.Wurde ein Baugrundgutachten erstellt?
Meistens liegt ein Bodengutachten vor, das Auskunft über die Beschaffenheit des Bodens gibt. Im schlimmsten Fall kann es aussagen, dass der betroffene Boden keine Immobilie trägt. Auch das zieht große Zusatzkosten nach sich.Wie sieht es mit der Erschließung aus?
Falls ein Neubau geplant ist, sollte geprüft werden, ob das Grundstück an die öffentliche Strom- und Wasserversorgung angeschlossen ist. Grundstücke, bei denen das der Fall ist, sind oft etwas teurer, da die Kosten für die Erschließung bereits eingepreist sind. Bei einem vermeintlichen Schnäppchen sollten die Kosten für die nötige Erschließung genau geprüft werden.Verrät das Grundbuch noch pikante Details?
Ein Blick ins Grundbuch gibt Auskunft über den aktuellen Eigentümer und verrät, ob noch Schulden auf dem Grundstück oder auch Ansprüche Dritter vorliegen.Was passiert bei Pachtland?
Wird ein Pachtland verkauft, übernimmt der Käufer alle Pflichten vom Verkäufer. Daher vorab klären, wie lange die Pacht noch läuft, falls das Grundstück für eigene Zwecke genutzt werden soll.Was muss im Kaufvertrag für ein Grundstück stehen?
Ein Grundstückskaufvertrag regelt nicht nur die formellen Dinge wie die Eigentumsumschreibung, den Kaufpreis, die Zahlungsvereinbarungen oder die Personalien der Vertragsparteien. Es gehören auch wichtige Einzelheiten in den Grundstückskaufvertrag, die den Käufer im Nachhinein vor bösen Überraschungen schützen.
Ohne ihn vorher gründlich kontrolliert zu haben, sollten Sie keinen Grundstückskaufvertrag unterschreiben. Diese Checkliste verschafft eine Orientierung und einen groben Überblick. Wichtig: Im Einzelfall oder bei Unklarheiten sollten Sie sich immer auf die Prüfung durch einen Anwalt oder einen unabhängigen Bauherrenberater verlassen.
Wer ist Eigentümer des Grundstücks?
Aus dem Vertrag muss eindeutig hervorgehen, wer laut Grundbuch Eigentümer des Grundstücks ist. Lässt dieser sich beim Notartermin vertreten, sollte dem Vertrag eine schriftliche Vollmacht beigefügt werden.Liegen etwaige Belastungen vor?
Beschaffen Sie sich beim Grundbuchamt den aktuellen Grundbuchauszug und überprüfen Sie, ob die wichtigsten Grundstücksdaten sowie eventuelle Belastungen vom Notar in den Vertrag übernommen wurden.Ist der baurechtliche Zustand vermerkt?
Ob bebaut oder unbebaut, aus dem Grundstückskaufvertrag muss das eindeutig hervorgehen.Stimmt der ausgehandelte Kaufpreis?
Kleines, aber wichtiges Detail, das dringend geprüft werden wollte.Wurden Zahlungsmodalitäten festgelegt?
Dadurch wird klar geregelt, dass der Kaufpreis erst fällig wird, wenn alle notwendigen Genehmigungen vorliegen und nicht übernommene Lasten im Grundbuch gelöscht wurden.Wurde eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch vereinbart?
Zum Schutz des Käufers sollte eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch vereinbart werden, um auszuschließen, dass der Verkäufer das Grundstück vor der Eigentumsübergabe noch belastet oder anderweitig verkauft.Wurde die nachträgliche Haftung des Verkäufers ausgeschlossen?
Häufig wird die nachträgliche Haftung des Verkäufers bei Grundstücksmängeln vertraglich ausgeschlossen. Daher sollte frühzeitig ein Bodengutachten erstellt werden.Liegt eine Schlusserklärung vor?
In dieser wird dem Notar eine Vollmacht zur Abwicklung des Kaufs erteilt sowie die Kosten und Kostenaufteilung für den Grundstückskaufvertrag festgehalten.Gab es mündliche Vereinbarungen?
Auch mündliche Vereinbarungen mit dem Verkäufer sollten in den Kaufvertrag aufgenommen werden, da diese sonst nicht rechtlich bindend sind.Welche Kosten fallen beim Grundstückskaufvertrag an?
Wer ein Baugrundstück kauft, muss sich neben dem eigentlichen Kaufpreis auf Kaufnebenkosten gefasst machen. Diese bestehen unter anderem aus den Notarkosten und den Grundbuchkosten. Nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbsteuer. Diese Notar-Aufwände ergeben sich aus der Höhe des Kaufpreises und werden prozentual bemessen. In der Regel liegt der Satz zwischen 1,5 und 2 Prozent des Kaufpreises. Kostet das Grundstück beispielsweise 120.000 Euro, fallen zwischen 1.800 und 2.400 Euro für den Notar und das Grundbuch an. Diese Aufwände sind vom Käufer zu tragen.
Sie haben noch nicht Ihr Traumhaus gefunden?
Hier sind unsere neun beliebtesten Eigenheime – einfach Infomaterial gratis anfordern!
Verwandte Artikel
Weitere interessante Artikel aus dem Hausbau-Ratgeber die zum Thema passen
Bevor die Bauphase starten kann, fehlt noch ein wichtiger Schritt: die Baustelleneinrichtung. Was alles benötigt wird und welche ...
Damit nichts schief steht: Bevor der Bau losgehen kann, muss manch ein Grundstück erst nivelliert werden. Erfahren Sie hier, wie ein ...
Das Thema Grundstückskauf wird häufig vernachlässigt. In diesem Artikel erklären wir Ihnen schrittweise, welche Kosten beim ...
Neben Kosten und weiteren Hindernissen setzt meist der Bebauungsplan den Träumen vieler Bauherren ein jähes Ende. Der B-Plan regelt ganz ...