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Der Wohnkeller: Noch mehr Wohnraum im neuen Haus

Wohnraum ist kostbar: Wer mehr Fläche zum Wohnen hat, sichert sich gleichzeitig mehr Entfaltungsmöglichkeiten. Einige bauen dafür den Dachboden aus, andere den Keller. Doch nicht jeder Keller eignet sich zum Wohnen.
In den jeweiligen Landesbauordnungen stehen die offiziellen Parameter, die für einen Wohnkeller gelten. Rheinland-Pfalz verlangt beispielsweise eine Wohnraumhöhe von mindestens 2,40 m, gemessen von der Oberkante des Bodens bis zur Unterkante der Decke. Auch Fenster und Belichtung müssen stimmen; feuchte Außenwände sind ein Ausschlusskriterium, ebenso wie eine fehlende Wärmeisolierung.

„Wohnraum“ sollte also tatsächlich Wohnraum sein, keine umfunktionierte Nutzfläche. Das kommt den Bewohnern direkt zugute und kann sogar Bauschäden verhindern. Was Wohnkeller und Nutzkeller noch unterscheidet und wie Sie zu Ihrer eigenen, gemütlichen Souterrain-Wohnung kommen, lesen Sie hier.

Das Wichtigste zum Wohnkeller auf einen Blick:

  • Wohnkeller und Nutzkeller unterscheiden sich nicht nur im Verwendungszweck.
  • Ein Wohnkeller muss hohe bauliche Anforderungen erfüllen.
  • Beachten Sie unter anderem die Raumhöhe, die Belüftung und den Brandschutz.
  • Die Einliegerwohnung ist ein Sonderfall, für die noch mehr Regeln gelten.

Was ist ein Wohnkeller? Und was ist folglich ein Nutzkeller?

Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zwischen einem Wohnkeller und Nutzkeller stellen wir Ihnen im Folgenden kurz vor:

Definition eines Wohnkellers

Ein Wohnkeller ist, wie der Name vermuten lässt, zum Wohnen da. Dafür benötigt er nicht nur die in der Einleitung kurz erwähnten baulichen Voraussetzungen, sondern auch einen entsprechenden Ausbau und die zugehörige Einrichtung.
Eine abgeschlossene Wohnung muss der Wohnkeller jedoch nicht unbedingt sein; er braucht weder Küche noch Bad, wenn er als Erweiterung für die oberen Wohnetagen darüber dient. Demgegenüber steht die Kellerwohnung, die sich zu Einliegerzwecken nutzen lässt.

Verwendungsbeispiele für den Wohnkeller: 

  • gemütlicher Hobbyraum
  • zusätzliches Kinder- und Spielzimmer
  • Partyraum
  • Fernseh- und Konsolenzimmer
  • Einliegerwohnung im Keller für Mieter
  • Gästezimmer für Besuch
  • Ferienwohnung für zahlende Gäste
  • Unterbringung von Familienangehörigen
Wohnkeller

Definition eines Nutzkellers

Der Nutzkeller erfüllt die beim Wohnkeller genannten Bedingungen nicht. Er ist meistens zu niedrig zum Wohnen, erhält kaum Tageslicht und kann durchaus feucht sein. Heizungen sind normalerweise nicht vorhanden, die Isolierung lässt meistens zu wünschen übrig.
Solche Räume eignen sich ausschließlich für Lager- und weitere Nutzzwecke; zum Wohnen sind sie nicht nur ungemütlich, sondern auch ungesund.

Verwendungsbeispiele für den Nutzkeller: 

  • Lagerraum für Gegenstände aller Art
  • Vorratskeller für Nahrungsmittel
  • zum Kaltstellen von Getränken
  • zur Unterbringung der Zentralheizung
  • als Waschküche/Wäschekeller
Nutzkeller
Info: Souterrain: Nur ein anderes Wort für Wohnkeller?
Das Wort „Souterrain“ hat sich ebenso eingeprägt wie „Tiefparterre“. Beide Bezeichnungen stehen für Wohnräume im Keller, die ganz oder teilweise über das Erdbodenniveau herausragen und entsprechend viel Tageslicht bekommen.

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Braun Keller versteht, dass ein Keller mehr als nur ein zusätzlicher Raum ist. Es ist eine Chance, den Lebensraum zu erweitern und den Wohnkomfort zu steigern. Mit vollem Engagement und Fachwissen setzt das Team von Braun Keller alles daran, jeden Keller in einen einzigartigen Ort zu verwandeln, der den Vorstellungen und Bedürfnissen der Kunden entspricht.

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Welche Anforderungen gelten für einen Wohnkeller?

Die wichtigsten Voraussetzungen für einen Wohnkeller verglichen mit einem Nutzkeller fassen wir Ihnen in der nachstehenden Tabelle übersichtlich zusammen:

Wohnkeller Nutzkeller
Raumhöhe Die Höhe ist gesetzlich festgelegt, meist liegt sie nicht unter 2,40 m/2,50 m (je nach Bundesland). Es gibt keine gesetzliche Festlegung.
Ein Nutzkeller kann sogar nicht aufrecht begehbar sein.
Tageslicht/Belüftung Die Minimalgröße der Fensterflächen ist in der Bauordnung geregelt (meistens mindestens 10 Prozent im Verhältnis zur Raumgrundfläche). Lichtschächte reichen zur Belüftung und Beleuchtung aus.
Trockenheit Es sind vollständig trockene Außenwände erforderlich. Die Außenwände können feucht sein.
Dämmung Die Wände und Böden müssen nach gesetzlichen Vorgaben wärmeisoliert sein (U-Wert des GEG – Gebäudeenergiegesetzes beachten). Die Wände und Böden benötigen keine besondere Isolierung.
Heizung Ein Wohnkeller muss über eine angemessene Heizmöglichkeit verfügen. Ein Nutzkeller ist fast immer unbeheizt.
Brandschutz Die Kellerräume müssen alle Anforderungen des Brandschutzes für Wohnräume erfüllen.
Ein zweiter Fluchtweg (Terrassentür oder großes Fenster) ist nötig.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz für Nutzkeller, die in verschiedenen Verordnungen enthalten sind.

Ein Wohnkeller benötigt außerdem eine baurechtliche Genehmigung, damit Sie ihn offiziell als solchen nutzen dürfen. Besonders relevant wird dies, wenn Sie die Räume vermieten oder in eine Ferienwohnung umwandeln möchten.

Info: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gehört zu den deutschen Bundesgesetzen. Es führt das Energieeinsparungsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und die Energieeinsparverordnung zusammen. Die Regeln sind im Gegensatz zu den Landesbauverordnungen in ganz Deutschland gültig.

Sonderfall Einliegerwohnung im Keller: Welche Regeln gelten hier?

Für die Einliegerwohnung im Keller gelten dieselben gesetzlichen Regeln wie für jeden Wohnkeller. Darüber hinaus muss sie noch einige weitere Voraussetzungen erfüllen. Es muss sich um eine geschlossene Wohneinheit mit Küche und Bad handeln, die einen eigenen Zugang besitzt. Die Mietwohnung benötigt außerdem einen eigenen Wasserzähler, einen Stromkreis und einen Sicherungskasten.

Wie hoch sind die Wohnkeller-Kosten?

Die Kosten für einen Wohnkeller fallen sehr unterschiedlich aus, je nachdem, um wie viele Quadratmeter es sich handelt und welche Ausstattung Sie sich wünschen.
Häufig schwankt der Preis zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro m2, er kann bei gehobenem Anspruch aber auch deutlich höher liegen. Bei 40 m2 Wohnfläche sollten Sie also mit mindestens 40.000 Euro im Neubau rechnen.

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Wohnkeller für den Neubau planen: Was müssen Sie beachten?

Jeder Bauherr steht schon im frühen Planungsstadium vor der wichtigen Frage: Hausbau mit oder ohne Keller? Ein sogenannter Ortbetonkeller (also ein Keller, der aus vor Ort verarbeitetem Beton entsteht) macht ungefähr 13 Prozent des gesamten Baupreises aus.
Mit einem Fertigkeller wird es ein gutes Stück günstiger. Doch in beiden Fällen sollten sich die Wohnkeller-Kosten durch einen hohen Nutzwert bezahlt machen, damit die Ausgaben gerechtfertigt sind.

Planen Sie den Grundriss Ihres Wohnkellers mitsamt den weiteren Details deshalb entsprechend sorgfältig. Denken Sie an die folgenden Punkte:

Bodenbelastung
Lassen Sie im Zweifelsfall die Bodenbelastung vorher prüfen, wenn Sie so nah am Erdreich wohnen möchten. Enthält das Erdreich Blei, Quecksilber, Benzol oder Cadmium? Oft befindet sich natürliches Radon im Boden, das ausdünstet und sich in der Atemluft anreichert.

Grundriss des Wohnkellers
Beschäftigen Sie sich eingehend mit der Raumaufteilung. Sind Küche und Bad beziehungsweise WC gewünscht? Wo soll der Zugang sein? Gibt es eventuell eine Terrassentür?

Licht und Luft
Viel Tageslicht und eine großzügige Belüftung sorgen für erhöhten Wohnkomfort. Gehen Sie, wenn möglich, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus – das macht die Räume attraktiver.

Brandschutz
Wahrscheinlich benötigen Sie eine Brandschutztür zum Heizungsraum und weitere Vorrichtungen, die Ihrem Haus Sicherheit verleihen.

Beheizung
Welche Art von Heizung wünschen Sie sich für den Wohnkeller? Eventuell einen gemütlichen Schwedenofen statt einer Zentralheizung? Oder möchten Sie eine Fußbodenheizung integrieren?

Bodenbelag
Kellerböden sind kalt, darum ist ein Bodenbelag mit Extra-Wärmeisolierung sehr zu empfehlen. Oder Sie wählen einen fußbodenheizungstauglichen Boden, der die Heizungswärme hervorragend in den Raum überträgt.

Einbruchschutz
Das Untergeschoss ist für Eindringlinge besonders leicht zugänglich. Statten Sie Ihre Fenster und Türen mit einem entsprechenden Einbruchschutz aus und überlegen Sie sich, ob Sie zusätzlich ein Alarmsystem brauchen.

Anschlüsse
Falls Sie nicht von vorneherein eine Küche, ein Bad und/oder ein WC einbauen, können Sie eventuell schon die Anschlüsse für später legen. Wer weiß, was in Zukunft kommt.

Schallschutz
Falls die Waschmaschine direkt neben dem Wohnkeller läuft oder eine vielbefahrene Straße am Haus entlangführt, denken Sie an die Dämmung gegen Schall.
Fertigkeller – ist das eine gute Idee für meinen Neubau?
Ein Fertigkeller wird aus Stahlbetonteilen im Werk vorgefertigt und auf der Baustelle nur noch montiert. Der Bauherr spart Zeit und kann sich normalerweise auf den fixen Liefertermin verlassen. Sogar die Dämmung gegen Kälteverlust ist in der Regel optimal, weil alles maßgeschneidert wurde. Neben den vielen Vorteilen gibt es keinen handfesten Nachteil, deshalb können wir einen hochwertigen Fertigkeller von namhaften Fachanbietern nur empfehlen.

Weitere Infos finden Sie auf unserer ► Themenseite
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Fazit:

Ein Wohnkeller erweitert den Wohnraum bis ins Untergeschoss, Sie können ihn bei entsprechender Ausstattung als Einliegerwohnung vermieten. Durch die hohen gesetzlichen Auflagen ist der Ausbau allerdings entsprechend teuer. Ein Nutzkeller ist einfacher zu erstellen und bringt seine eigenen Vorteile mit. Auch eine Kombination von beidem ist möglich: Treffen Sie Ihre individuelle Entscheidung!

Häufig gestellte Fragen zum Wohnkeller

Kann ich aus einem Nutzkeller einen Wohnkeller machen?

Aus einem Nutzkeller einen Wohnkeller zu machen, ist nur dann möglich, wenn die Kellerräume die zugehörigen Bauvorschriften erfüllen. Werfen Sie einen Blick in die Landesbauverordnung Ihres Bundeslandes, um die genauen Regeln zu erfahren.
Leider ist ein typischer Nutzkeller nur selten als Wohnkeller verwendbar, es sei denn, Sie betreiben großen baulichen Aufwand. Andersherum ergeben sich weniger Probleme: Wer aus einem Wohnkeller einen Nutzkeller macht, sollte allerdings darauf achten, die Räume weiterhin ausreichend zu lüften und eventuell ein wenig zu heizen, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Gibt es auch einen Mix aus Nutzkeller und Wohnkeller?

Ja, den gibt es. Wenn zum Beispiel ein Haus am Hang steht und eine der Kellerseiten dadurch teilweise oberirdisch liegt, ergibt sich eine hervorragende Chance auf einen kombinierten Nutz- und Wohnkeller. Aber auch Gebäude auf ebenem Boden können die praktische Kombination beinhalten – mit entsprechender Planung ist alles möglich.

Was zählt zur Gesamtfläche: Auch Wohnkeller und Nutzkeller?

Ein Nutzkeller zählt nur laut DIN-Norm-Berechnung zur Wohnfläche, in der Wohnflächenverordnung sieht das anders aus. Dort sind Heizungsräume, Waschküchen und Lagerräume im Keller explizit ausgenommen.
Ein Wohnkeller jedoch, der die in unserem Ratgeber genannten baulichen Voraussetzungen erfüllt, ist immer auch Wohnfläche. Da es zudem Zwischenformen gibt, ist die rechtliche Auslegung manchmal kompliziert.

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