Altlasten erfordern teure Altlastensanierung
Altlasten auf dem Grundstück, was bedeutet das? Grundstück in schöner Lage günstig kaufen und darauf ein Haus bauen – es klingt verlockend! Wer sich aber ohne Bodengutachten zum Grundstückskauf entschließt, erlebt ein böses Erwachen, wenn Altlasten im Boden gefunden werden und die kostspielige Altlastensanierung ansteht. Von Altablagerungen oder Altstandorten nach Bundesbodenschutzgesetz (BbodSchG) gehen gefährliche Bodenveränderungen, Grundwasserbelastungen oder andere Gefahren für die Gesundheit aus. Altlastenflächen können Grundstücke sein, auf denen eine Mülldeponie, ein Industriebetrieb, eine Tankstelle oder eine chemische Reinigung betrieben wurde. Umsichtige Hausbaufirmen legen angehenden Bauherren ein Bodengutachten zum Nachweis von Altlasten als auch für die Hausbau-Planung bereits vor Grundstückskauf ans Herz. Zudem geben die Ortsbegehung, der Blick ins Altlasten- bzw. Altlastenverdachtsflächenkataster des Umweltamtes sowie historische Recherchen Hinweise auf mögliche Altlasten. Detektiert die Altlasten-Voruntersuchung durch Probenahme und Laboranalyse Schadstoffe im Boden, sollte der Grundstücksinteressent wegen hoher Kosten für umfangreichere Altlastenuntersuchung und Altlastensanierung vom Grundstückskauf absehen. Gerne leistet die persönliche Hausbaufirma Hilfe bei der Grundstückssuche.
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Mit Hilfe eines Bodengutachtens können Altlasten erkannt werden.
Altlasten – Meldepflicht und Haftung
Hat der Grundstücksverkäufer oder Makler Kenntnis von Verunreinigungen, Gefahren oder Altlasten auf dem Grundstück, steht er in der Meldepflicht. Gleichermaßen besteht Aufklärungspflicht bei Verdacht auf Altlasten. Wurden Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen verschwiegen, kann der Grundstückskäufer Schadensersatz verlangen oder den Kauf rückgängig machen. Wer ist für Altlasten verantwortlich? Grundsätzlich haften Vorbesitzer, Verursacher und Verkäufer für Schäden durch Altlasten. Der Grundstücksverkäufer haftet jedoch nur, wenn ihm die Verunreinigungen bekannt waren und er das Grundstück nach Inkrafttreten des Bodenschutzgesetzes (nach 1999) verkaufte.
Wie werde ich Altlasten los?
Altlasten erkennen, bewerten, sanieren lautet die Schrittfolge für den Grundstückseigentümer im Altlastenfall. Im Rahmen der Altlastensanierung wird meist großflächig Erde abgetragen und entsorgt. Weitere Verfahren sehen die Behandlung des kontaminierten Erdreichs vor Ort durch chemisches oder physikalisches Herausfiltern der Schadstoffe vor.
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