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Grundbucheintrag

Grundbucheintrag – spätestens wer ein Haus oder Grundstück kaufen möchte, wird mit ihm konfrontiert. Was sagt der Grundbucheintrag aus? Erst mit Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer offizieller Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks. Vor dem Kauf sollte er den Grundbucheintrag einsehen, dieser informiert u.a. über Belastungen an Haus oder Grundstück.

Grundbucheintrag, was bedeutet er?

Der Grundbucheintrag besagt, wer Besitzer des betroffenen Grundstücks oder der Immobilie ist. Denn die Unterschrift unter dem Kaufvertrag und die Überweisung der Kaufsumme machen den Haus- oder Grundstückskäufer noch nicht zum Eigentümer, sondern erst der Grundbucheintrag.

Der Blick ins Grundbuch ist bei Kaufinteresse am Grund und Boden oder einer Baulichkeit unbedingt ratsam. Detailgetreu sind darin Größe und Art des Grundstücks beschrieben und es ist genau definiert, was tatsächlich erworben wird. Welche Grundbucheintragungen gibt es? Ein Grundbucheintrag ohne Eigentümerwechsel macht Belastungen kenntlich, die auf dem Grundstück liegen. Dazu zählen:

• die Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek für einen Kredit

Grunddienstbarkeiten wie Wegerecht, Nießbrauch und Reallasten

• gesetzliche Vorkaufsrechte

• Baulasten

• Bodenlastenvermerke

• Erschließungs- und Straßenbaubeiträge

• naturschutzrechtliche Einschränkungen

Wer kann die Grundbucheintragung einsehen?

Einsichtnahme in das Grundbuch erhält nur, wer den Nachweis berechtigten Interesses erbringt. Neben den Eigentümern können dies mit einer Vollmacht von diesen ausgestattete Kaufinteressenten sein. Wo Grundbuch einsehen? Grundbucheintrag online abrufen, ist das möglich? Und wo findet der Grundbucheintrag statt? Einsichtnahme in das elektronische Grundbuch oder seine Papierform und Grundbucheintrag erfolgen im Grundbuchamt beim Amtsgericht. Beim Haus- bzw. Grundstückskauf sollte grundsätzlich eine beglaubigte Kopie des Grundbuchauszugs angefordert werden. Grundstücke mit hohen Belastungen sinken im Wert. Der Grundbuchauszug kann mittlerweile auch per Internet angefragt werden. Wer beantragt die Grundbucheintragung beim Haus- oder Grundstückskauf? Bei Eigentumswechsel kann der Antrag vom Eigentümer, Käufer oder dem beurkundenden Notar gestellt werden.

Wie sieht eine Grundbucheintragung aus?

Im Grundbuch existiert für jedes Grundstück ein eigenes Blatt, je nach Lage auf der Gemarkung der Gemeinde oder Stadt besitzt dieses eine Nummer. Die Grundbucheintragung enthält Rechte, verzeichnet in den Abteilungen I – III. Abteilung I benennt den Eigentümer. In den Abteilungen II und III sind Belastungen und Beschränkungen festgeschrieben. Für die Finanzierung ist Abteilung III die bedeutendste, sind hier doch die Finanzierungsränge eingetragen: (Erster Finanzierungsrang: bis 60 Prozent des Beleihungswerts, zweiter Finanzierungsrang: bis 80 bzw. 90 Prozent, dritter Rang: bis 100 Prozent.) Im Versteigerungsfall hat der erste Finanzierungsrang zuerst Anspruch auf Gelder.

Was kostet die Eintragung ins Grundbuch?

Die Grundbucheinsicht ist kostenlos, doch für jede Grundbucheintragung fallen Kosten an – ob Eintragung, Löschung der Grundschuld nach Tilgung oder Abtretungen. Die Kostenhöhe richtet sich nach Kostenordnungen und den Grundstückskosten. Notargebühren für den Grundbucheintrag plus Grundbuchkosten belaufen sich insgesamt auf etwa 2,0 Prozent des Grundstückspreises.

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