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Grunderwerbsteuer

Wann entsteht Grunderwerbsteuer? Kauft man ein unbebautes Grundstück oder eines mit Immobilie, fällt Grunderwerbsteuer (GrESt) an. Beim Hausbau macht die Steuer einen Teil der Baunebenkosten, genauer eingegrenzt, der Nebenkosten beim Grundstückskauf aus. Ihr Steuersatz beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5%.

Grunderwerbsteuer, was ist das?

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf von einem Grundstück oder Grundstücksanteil erhoben wird. Wie Notarkosten und ggf. Maklergebühr gehört sie zu den Grundstücksnebenkosten, die wiederum Teil der Baunebenkosten sind.

Der Grunderwerbsteuer (GrESt) liegt das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) zugrunde, das am 26. Februar 1997 verabschiedet und zuletzt am 02. November 2015 geädert wurde. Bei ihr handelt es sich um eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weitergeben können. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer? Der niedrigste Steuersatz in Deutschland liegt 2018 bei 3,5% (bis 1997 betrug er nur 2%), der höchste bei 6,5%. Seit 2006 dürfen Bundesländer ihren Grunderwerbsteuersatz selbst festlegen. Auf was wird Grunderwerbsteuer gezahlt? Erwirbt der Bauherr Haus und Grundstück von voneinander unabhängigen Anbietern, zahlt er die Steuer nur auf den Grundstückspreis. Grunderwerbsteuer ist wann fällig? Die Rechnung über den Steuerbetrag trifft circa sechs bis acht Wochen nach Beurkundung beim Bauherrn ein, der dann exakt einen Monat Zeit hat, um diesen zu bezahlen.

Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer

Wann ist die Grunderwerbsteuer nicht fällig? U.a. sind folgende Vorgänge von der Steuer befreit:
• Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie, deren Wert 2.500 Euro unterschreiten
• Grundstücksverkauf zwischen Ehegatten oder Eltern und Kindern
• Übertragung durch Schenkung zwischen Ehegatten/Lebenspartnern oder Eltern und Kindern
• Erwerb durch Miterben zwecks Nachlassteilung

Grunderwerbsteuersatz in Deutschland – Steuersatz nach Bundesland

Bundesland Steuersatz alt Erhöhung seit Steuersatz neu
Baden-Württemberg 3,5% 05.11.2011 5,0%
Bayern 3,5% unverändert
Berlin 4,5% 01.01.2014 6,0%
Brandenburg 5,0% 01.07.2015 6,5%
Bremen 4,5% 01.01.2014 5,0%
Hamburg 3,5% 01.01.2009 4,5%
Hessen 5,0% 01.08.2014 6,0%
Mecklenburg-Vorpommern 3,5% 01.07.2012 5,0%
Niedersachsen 4,5% 01.01.2014 5,0%
Nordrhein-Westfalen 5,0% 01.01.2015 6,5%
Rheinland-Pfalz 3,5% 01.03.2012 5,0%
Saarland 5,5% 01.01.2015 6,5%
Sachsen 3,5% unverändert
Sachsen-Anhalt 3,5% 01.03.2012 5,0%
Schleswig-Holstein 5,0% 01.01.2014 6,5%
Thüringen 5,0% 01.01.2017 6,5%

Stand: Dezember 2017

Grunderwerbsteuer sparen: Tipps und Tricks

Wann ist die Grunderwerbsteuer nicht fällig? U.a. sind folgende Vorgänge von der Steuer befreit:
• Bei Nutzung der Immobilie für ein Unternehmen oder als Freiberufler Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe geltend machen
• Bei Vermietung die Steuer als Werbungskosten absetzen

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