Grundschuld
Die Grundschuld zählt wie die Hypothek und die Rentenschuld zu den Grundpfandrechten. Sie dient der Kreditsicherung und räumt bei Zahlungsausfall der kreditgebenden Bank Rechte an dem Grundstück oder der Immobilie ein.
Baufinanzierung – die Grundschuld als Kreditsicherheit
Wer ein Haus bauen möchte, kann mit der sogenannten Grundschuld seine Baufinanzierung durch einen Baukredit absichern. Als Grundpfandrecht ist die Grundschuld das beschränkt dingliche Verwertungsrecht eines Grundstücks oder einer Immobilie.
Tritt beim Kreditnehmer Zahlungsunfähigkeit ein, kann die Bank sich ihr Geld über die Zwangsversteigerung des Grundstücks zurückholen. Aus dem Versteigerungsbetrag darf sie nur die Summe der offenen Forderungen einbehalten. Alle sonstigen Rechte am Grundstück verbleiben bis dahin bei dem Eigentümer. So steht es ihm frei, sein Grundstück beliebig zu nutzen. Auch darf er mit diesem Einnahmen erzielen, etwa aus der Vermietung. Sogar der Grundstücksverkauf ist möglich, denn die Grundschuld ist nicht an den Grundstücksbesitzer gebunden, sondern an die Immobilie.
Grundschuld Vorteile für Banken
In der Praxis wird heute meist die Grundschuld statt der Hypothek genutzt. Grund hierfür sind Vorteile für Banken und Kreditnehmer wie eine größere Flexibilität. Banken spart die Grundschuld bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers Arbeitsaufwand. Besteht eine Hypothek, stehen sie in der Pflicht, offene Forderungen nachzuweisen. Bei Absicherung durch Grundschulden können sie Außenstände ohne vorangegangenes zeitaufwändiges juristisches Verfahren vollstrecken.
Grundschuld Vorteile für Kreditnehmer
Die Hypothek dient nur der Absicherung eines bestimmten Kredits wie für das Projekt Hausbau. Nach seiner Tilgung kann sie nicht weiterverwendet werden. Das Wesen einer Grundschuld dagegen ist es, auch in Zukunft bei Bedarf als Kreditsicherheit zur Verfügung zu stehen. Ist der Kredit getilgt, wird sie automatisch zur sogenannten Eigentümergrundschuld. Eine Eigentümergrundschuld kann auch unabhängig von einer Forderung durch den Eigentümer bestellt werden. Möchte er beispielsweise ein Haus bauen, räumt ihm diese eine bessere Stellung bei kreditgebenden Banken ein. Mit einer Grundschuld lassen sich sogar mehrere Darlehen absichern.
Wo Grundschuld eintragen, wie Grundschuld löschen?
Die Grundschuld wird in das Grundbuch eingetragen. Zu beachten ist, dass Notar und Grundbuchamt die Grundschuldeintragung teuer in Rechnung stellen. Je nach Höhe des Grundschuldbetrags können sich Grundbuchkosten auf mehrere hundert bis über tausend Euro belaufen. Möchte der Eigentümer seine Grundschuld löschen, muss er einen Antrag auf Löschung im Grundbuch stellen. Eine öffentlich beglaubigte Löschungsbewilligung des Kreditgebers ist dem Antrag beizulegen.
Hier weiter informieren
- Verbraucherzentrale: Baufinanzierung rechtliche Rahmenbedingungen
- Definition Grundschuld
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