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Loggia

Die Loggia (aus dem Italienischen) ist ein geschützt liegender Freisitz innerhalb eines Gebäudegrundrisses. Sie kann – muss aber nicht – nach drei Seiten geschlossen sein.

Definition

Kennzeichnend für die Loggia ist, dass sie Teil des Grundrisses eines Gebäudes ist. Im Gegensatz dazu steht der vorgesetzte Balkon. Zur selben Wortfamilie wie der Begriff Loggia gehört das altdeutsche Wort Loge, beiden liegt als Bedeutung das „Beherbergen“ zugrunde.

„Freisitz“ ist als korrekte deutsche Bezeichnung für Loggia im gewöhnlichen Sprachgebrauch etwas in Vergessenheit geraten. Im modernen Hausbau werden Loggien meist als einfache rechteckige Fassadeneinschnitte ausgeführt. Um als Loggia zu gelten, müssen sie nicht zwingend zu den Seiten hin geschlossen sein. Gelegen im Erdgeschoss, geben sie direkten Zugang zum Außenbereich. Im Dach platziert, werden sie auch Dachloggia oder Negativgaube genannt. Nach vorne hin sind sie in der Regel mit einer Brüstung, seltener mit einem Geländer versehen.

Loggia

Eine typische Loggia, innerhalb des Grundrisses.

Möglichkeiten mit dem geschützten Freisitz

Dadurch, dass bei der Loggia der Platz an der frischen Luft meist von drei Seiten schließend umfangen wird, liegt er vor der Witterung geschützt. Bewohner können hier also schon in den frühen Monaten des Jahres die ersten Sonnenstrahlen genießen. In den Sommermonaten wird der Sonnenschutz des Freisitzes geschätzt. Vervollständigen lässt er sich durch eine Markise. Gleichzeitig führt er jedoch auch zu einer größeren Verschattung der dahinterliegenden Wohnräume. Die Negativgaube dagegen liegt ungeschützter im Dach. Hier empfiehlt sich – neben einem Sonnenschutz – auch ein verstärkter Schutz vor eindringender Feuchtigkeit. Wer einen erweiterten Regen- und Sturmschutz erreichen will, kann seine Loggia partiell oder komplett verglasen. Durch vollständige Verglasung lässt sie sich zum Wintergarten oder vollwertigen Wohnraum umfunktionieren

Loggia, Balkon und Portikus

Irreführenderweise wird in Deutschland für den Balkon immer wieder synonym der Begriff Loggia verwendet. Ein weiteres Konstrukt der Sprachentwicklung ist der Name Balkonloggia, der beide völlig unterschiedliche Konstruktionen miteinander verbindet. Anders als die Loggia befindet sich der Balkon immer außerhalb des Grundrisses. Er ist entweder vorgesetzt oder auf einer aus dem Gebäude vorspringenden Bodenplatte aufgebaut. Auch ist es möglich, ihn nachträglich anzubauen.

Ein ebenfalls nicht zum Gebäudegrundriss gehörender überdachter Vorsatz auf Bodenniveau heißt Portikus. Dieser war schon als Bestandteil römischer Gebäude bekannt. Der Definition nach ist auch eine überdachte, vorgesetzte Terrasse eigentlich ein Portikus. Sogar bei einem überdachten Balkon auf einem Erker handelt es sich nicht um eine Loggia. Denn der Erker gehört ebenfalls nicht zum eigentlichen Grundriss des Gebäudes. Ihre besondere Hochzeit erlebte die Loggia in der Renaissance und dem Barock. Für historische italienische Loggien war die Gestaltung mit Rundbögen und Säulen typisch. Im gehobenen städtischen Hausbau um 1900 wurden Loggien, Balkone und Erker häufig nebeneinander angeordnet und miteinander kombiniert. Auch offene Hallen oder Gänge mit italianisierenden Gestaltungselementen werden als Loggien bezeichnet.

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