Das Hausbauportal
Kundenbewertung:
Sehr gut 4.7/5

Umbauter Raum

Der Begriff „Umbauter Raum“ war in der DIN 277 aus dem Jahr 1950 geregelt, inzwischen wurde er durch den Ausdruck „Brutto-Rauminhalt“ ersetzt. Dennoch dient der Umbaute Raum weiterhin als Grundlage für Wirtschaftlichkeitsrechnungen oder die Errechnung des Beleihungswerts für Baugenehmigungen.

Was ist Umbauter Raum? Welche Bedeutung hat er heute?

Früher wurde das Gebäudevolumen in der Nenngröße „Umbauter Raum“ angegeben. Die DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte – definierte diese Größe. Seit 1934 wurde die DIN-Norm mehrmals geändert. Ihre jüngste Fassung vom Januar 2016 ersetzt den Begriff Umbauter Raum (UR) der alten Fassung von 1950 durch den Bruttorauminhalt (BRI). Beide Ausdrücke werden in der Fachliteratur und dem Sprachgebrauch von Hausbaufirmen, Architekten, Bauämtern und Kreditinstituten heute weiterhin synonym verwendet. So ist die Berechnung Umbauter Raum für die Hausbau Finanzierung von Bedeutung: Mit Hilfe des UR lassen sich Wirtschaftlichkeitsrechnungen des Bauprojekts durchführen und Kosten für Hausbau oder Hauskauf ermitteln. Darüber hinaus kann auf Basis des UR der Beleihungswert für Baugenehmigungen oder ein Verkehrswertgutachten berechnet werden. Da sich auf seiner Grundlage Baugenehmigungsgebühren und Gebühren für die statisch-konstruktive Prüfung errechnen lassen, ist der Beleihungswert ein entscheidender Faktor für Kreditnehmer. Zudem ist die Berechnung des Umbauten Raumes für den Bauantrag notwendig.

Was beinhaltet Umbauter Raum?

Während für den Umbauten Raum Rohbaumaße gelten, bezieht sich der Bruttorauminhalt auf Fertigmaße als Außenmaße. So müssen bei bereits verputzten Räumen für die Berechnung des Umbauten Raumes für Putz 2 Prozent abgezogen werden. Besondere Aufmerksamkeit ist auch auf die Berechnung Umbauter Raum bei Dachschrägen zu legen. Nicht ausgebaute Dachräume fließen nur zu 1/3 in den UR ein, der BRI dagegen umfasst ihren gesamten Rauminhalt. Dachkonstruktionen werden beim UR bis Oberkante Dachkonstruktion (beispielsweise Sparren) einbezogen, in den BRI ist der komplette Rauminhalt bis Oberfläche Dachbelag integriert. Die Berechnung des Umbauten Raumes ähnelt der Wohnflächenberechnung, wobei auch Kellergeschoss und Garage zum UR gehören. Nicht Teil des umbauten Raumes sind Dachgauben, Eingangsüberdachungen, Außentreppen, Außenrampen, Dachüberstände unvollständig geschlossener Bereiche, Lichtschächte, Installationsschächte, Schornsteinköpfe, Fundamente.

Formeln zur Berechnung des UR

Die vorhandenen m³ Umbauter Raum lassen sich nach DIN 277 berechnen. In ihr ist geregelt, wie Grundflächen und Rauminhalte von Gebäuden zu ermitteln sind. Insbesondere findet sie Anwendung bei der Ermittlung der Flächen im Haus. Um den Umbauten Raum zu berechnen, multipliziert man zunächst für jedes Vollgeschoss dessen Länge, Breite und Höhe miteinander. Bei ausgebauten Dachgeschossen wird ebenso verfahren, nur wird das Ergebnis durch 2 geteilt. Für nicht ausgebaute Dachgeschosse ist die Formel (Länge x Breite x Höhe : 2) : 3 anzuwenden. Liegen die Angaben des Brutto-Rauminhalts vor, lässt sich aus ihnen problemlos der Umbaute Raum berechnen. Von diesem Wert sind im ersten Schritt die m³-Angaben sämtlicher nicht überdeckter und nicht in vollständiger Höhe umschlossener Bereiche abzuziehen. Im zweiten Schritt werden 2/3 aller nicht ausgebauter Teile des Dachgeschosses abgezogen. Natürlich funktioniert die Berechnung auch in umgekehrter Richtung, so dass sich aus dem Umbauten Raum der Brutto-Rauminhalt ermitteln lässt.

Gratis Kataloge

Hausbau-Kataloge

Jetzt Hauskataloge führender Hausanbieter kostenlos und bequem nach Hause bestellen.

Diesen Artikel teilen